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EU-Kommission leitet Verfahren gegen Tiktok ein

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Belgien,

Die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Online-Plattform Tiktok ein. Das chinesische Unternehmen soll die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährden.

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Logo der TikTok-App. - Kiichiro Sato/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Online-Plattform Tiktok soll die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährden.
  • Erneut hat die Europäische Kommission deshalb ein Verfahren gegen Tiktok eröffnet.
  • Im Fokus steht das Aufgaben- und Belohnungsprogramm der App mit grossem Suchtpotenzial.

Die Europäische Kommission hat erneut ein Verfahren gegen die Online-Plattform Tiktok eröffnet. Es soll geprüft werden, ob der chinesische Konzern mit der App Tiktok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet und damit gegen EU-Regeln verstösst, wie die Kommission am Montag mitteilte.

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Besonders beunruhigt sei man über ein Aufgaben- und Belohnungsprogramm. Dieses ermögliche es Nutzern, Punkte zu sammeln, wenn sie bestimmte Aufgaben in der App-Version Tiktok Lite erfüllen – wie das Ansehen von Videos oder die positive Bewertung («Liken») von Inhalten. Dies könne süchtig machen und sei besonders besorgniserregend für Kinder, da nicht erkennbar sei, dass das Alter wirksam überprüft werde.

Die Kommission kritisiert, dass der Konzern die Version der App in Frankreich und Spanien herausgebracht habe, ohne vorher die damit verbundenen Risiken in einem Bericht zu bewerten. Ein solcher Bericht sollte bis zum 18. April vorgelegt werden – nach Angaben der Brüsseler Behörde hat Tiktok das versäumt.

Tiktok muss Risikobewertung vorlegen

Die Online-Plattform wird nun aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden eine Risikobewertung der neuen Belohnungsfunktionen vorzulegen, andernfalls drohten tägliche Geldstrafen. Der Kommission zufolge können beispielsweise Geldbussen von bis zu 1 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen oder des weltweiten Umsatzes auf Tiktok zukommen.

Bereits Mitte Februar hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen Tiktok eröffnet. Da soll geprüft werden, ob der Online-Riese genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgeht und etwa beim Jugendschutz, und Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstösst. Zuvor hatte sie eine Voruntersuchung durchgeführt.

Auch gegen X (früher Twitter) hatte Brüssel schon ein ähnliches Verfahren auf den Weg gebracht. Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.

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