Corona-Schnelltests ab 11. Oktober nicht mehr kostenlos

DPA
DPA

Deutschland,

Die Abschaffung kostenloser Corona-Schnelltests rückt näher. Nach einem entsprechenden Bund-Länder-Beschluss erschien die ab 11. Oktober geltende Verordnung nun im Bundesanzeiger. Übergangsregeln soll es für Kinder und Schwangere geben.

Ab dem 11. Oktober sind Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Nur für Schwangere und Kinder unter 12 wird es Übergangsregeln geben. Foto: Stefan Sauer/dpa
Ab dem 11. Oktober sind Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Nur für Schwangere und Kinder unter 12 wird es Übergangsregeln geben. Foto: Stefan Sauer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Corona-Schnelltests müssen ab 11.

Oktober meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten , dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose «Bürgertests» für alle enden soll. Da inzwischen kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hiess es zu Begründung.

Übergangsregeln für Kinder und Schwangere

Die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.

Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Für kostenlose Schnelltests Ausweis erforderlich

Um auch ab dem 11. Oktober kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen - bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann - eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.

Kommentare

Weiterlesen

Guetzli
59 Interaktionen
Teuer
Avi Motola
3 Interaktionen
18 Monate Haft

MEHR IN NEWS

Cybertruck
Zu Weihnachten
weihnachtsmarkt
33 Interaktionen
«Unter Druck gesetzt»
oneplus 15r
1 Interaktionen
OnePlus 15R

MEHR CORONAVIRUS

1 Interaktionen
Genf
corona
15 Interaktionen
Corona und Infekte
Rotmilan am Himmel
24 Interaktionen
Studie
corona
35 Interaktionen
Pandemie

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Verbrenner aus
Verbrenner-Aus
stefan raab
3 Interaktionen
Stefan Raab
Xavier Naidoo
112 Interaktionen
«Problematisch»
trennung
5 Interaktionen
Anteilnahme