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    Bundestag verschärft Regeln bei Bestechung und Lobbyismus

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    Deutschland,

    Ein guter Tag für die Transparenz im Bundestag: Die Abgeordneten haben sich striktere Regeln beim Anmelden von Nebeneinkünften auferlegt. Die Bestechung von Mandatsträgern gilt nun als Verbrechen.

    Für Bundestagsabgeordnete gibt es bei Nebeneinkünften in Zukunft deutlich strengere Meldepflichten. Foto: Michael Kappeler/dpa
    Für Bundestagsabgeordnete gibt es bei Nebeneinkünften in Zukunft deutlich strengere Meldepflichten. Foto: Michael Kappeler/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Nach der sogenannten Maskenaffäre im Bundestag sollen für Abgeordnete künftig strengere Regeln gelten.

    Das Parlament beschloss einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, der Strafen bei Bestechung verschärft, die Annahme von Geldern verbietet und die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften ausweitet.

    Mit der Reform wird im Strafgesetzbuch das Strafmass für Abgeordnete, die sich bestechen lassen oder Personen, die Abgeordnete bestechen, auf mindestens ein Jahr hochgesetzt. Damit gilt Abgeordnetenbestechung künftig als Verbrechen. So werde schon der Versuch strafbar, sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder in der Debatte.

    Einkünfte ab 1000 Euro im Monat meldepflichtig

    Das Gesetz sieht zudem vor, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten melden müssen. Bisher liegt die Jahresgrenze bei 10.000 Euro.

    Halten Bundestagspolitiker Anteile an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, müssen diese ab fünf Prozent angezeigt und veröffentlicht werden, bisher waren es 25 Prozent. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.

    Bezahlte Lobbytätigkeit verboten

    Verboten wird ausserdem von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag. Erlaubt bleiben Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit zum Beispiel in Vereinen. Abgeordnete dürfen auch keine Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit mehr annehmen.

    «Wer Mitglied des Deutschen Bundestags ist, der kriegt eine Abgeordnetendiät, das ist verdammt viel Geld», sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Für Vorträge im Zusammenhang mit dem Mandat noch Geld zu nehmen, gehe nicht und gehöre verboten. «Und das ist gut, dass wir das auf den Weg bringen.»

    AfD: «Umgehungsmöglichkeiten en masse»

    Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte sagte: «Mit dem Gesetz gewinnt die Demokratie. Heute tun wir etwas gegen Korruption und für mehr Transparenz.» FDP und AfD enthielten sich bei der Abstimmung. Das Gesetz biete «Umgehungsmöglichkeiten en masse», sagte der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz. «Sie täuschen Transparenz nur vor.»

    Im Frühjahr hatten mehrere Unionsabgeordnete ihr Bundestagsmandat niedergelegt. Es ging um Provisionen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken und den Verdacht bezahlter Einflussnahme zugunsten der Kaukasus-Republik Aserbaidschan.

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