Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess

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Deutschland,

Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten Stephan E. gefordert.

Stephan E. (links) im Gerichtssaal
Stephan E. (links) im Gerichtssaal - POOL/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Anklagebehörde plädiert auf anschliessende Sicherungsverwahrung.

«Die Anklagevorwürfe haben sich bestätigt», sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Die Anklagebehörde will zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen. E. habe Lübcke heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet.

Killmer plädierte zudem auf eine anschliessende Sicherungsverwahrung. E. habe derzeit einen Hang zu erheblichen Straftaten und sei gefährlich für die Allgemeinheit. Bereits seit seiner Jugend sei E. in einer rassistischen Grundhaltung verhaftet. Mehrere Bewährungs- und Haftstrafen hätten ihn nicht von seiner Ideologie abbringen können, sagte Killmer.

Auch für die zweite angeklagte Tat, einen versuchten Mord an einem irakischen Flüchtling im Jahr 2016, forderte die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft. Mit der Tat habe E. Angst unter den Schutzsuchenden verbreiten wollen, «damit sie die Bundesrepublik wieder verlassen». Sowohl der Mord an Lübcke als auch dieser Angriff seien «rechtsextremistische Anschläge» gewesen.

Dem Mitangeklagten Markus H. warf die Bundesanwaltschaft psychische Beihilfe zum Mord und einen Verstoss gegen das Waffengesetz vor. Sie forderte insgesamt neun Jahre und acht Monate Haft für H. Killmer und beantragte einen Haftbefehl gegen ihn wegen Fluchtgefahr. Er war im Oktober aus Mangel an Beweisen für seine Beihilfe aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

H. habe die Begehung des Mordes an Lübcke nicht nur für möglich gehalten, sondern auch billigend in Kauf genommen. Er habe vom «tief verwurzelten Hass» E.s auf Lübcke gewusst und ihn in seiner Ablehnung unterstützt - auch wenn E. am Tatabend alleine gehandelt habe. «In seinem Hass war E. nicht allein», sagte Killmer. Auch H. sei ein «Rassist».

«Die feige Ermordung Lübckes ist eine Mahnung an uns alle», sagte Killmer. E. habe Lübcke ermordet, um ihn «für seine offene Flüchtlingspolitik abzustrafen». Er habe mit der Tat ein «öffentliches Fanal» setzen wollen. Killmer kritisierte, dass viele Fragen zur Tatplanung und zum Tatablauf offen geblieben seien - trotz E.s Ankündigung, alle Fragen der Hinterbliebenen beantworten zu wollen.

Die Bundesanwaltschaft warf E. vor, sich in den Befragungen gewunden zu haben. Sie hielt E.s erstes Geständnis aus dem Juni 2019, auf dem die Anklage basierte, für glaubwürdig. Seine späteren Einlassungen seien widersprüchlich, sagte Killmer.

Dass Lübcke beispielsweise mit einer kurz vor seiner Ermordung angezündeten Zigarette in der Hand aufgefunden wurde, spreche gegen eine vorherige Auseinandersetzung, wie E. sie später schilderte. Vielmehr sei er, entsprechend seiner Aussage im ersten Geständnis, unbemerkt auf sein Opfer zugetreten. Möglicherweise beschreibe auch eine Kombination aller drei Einlassungen E.s das tatsächliche Tatgeschehen, sagte Killmer.

Unterdessen kündigte das OLG am Dienstag an, dem Lübcke-Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag die Gerichtsakten zur Einsicht freizugeben. Einen ersten Antrag der Landtagsabgeordneten hatte das Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass noch zu vernehmende Zeugen durch Medienberichte über die Ausschussarbeit in ihrem Aussageverhalten beeinflusst werden könnten. Da der Strafsenat die Beweisaufnahme am Donnerstag geschlossen habe, sei die Gefährdung für einen ungestörten Fortgang der Hauptverhandlung nun deutlich geringer, teilte das Gericht mit.

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