Brüssel leitet wegen EU-Haftbefehls Verfahren gegen Deutschland ein

Das Wichtigste in Kürze
- Auch gegen Zypern und Schweden leitete die Behörde am Donnerstag Verfahren wegen des Europäischen Haftbefehls ein.
Der Europäische Haftbefehl soll die Übergabe gesuchter Personen etwa zur Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe innerhalb der EU vereinfachen. Seit 2004 ersetzt er langwierige Auslieferungsverfahren.
Die EU-Kommission bemängelt nun unter anderem, dass Deutschland, Zypern und Schweden eigene Bürger im Vergleich zu anderen EU-Bürgern bevorzugt behandelten oder Möglichkeiten böten, einen Europäischen Haftbefehl abzulehnen. Nach EU-Recht sind solche Möglichkeiten nicht vorgesehen sind.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen. Andernfalls dürfte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, das Verfahren vorantreiben. Am Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.