Bundesrat

Auch Bundesrat für Absicherung deutschen Verfassungsgerichts

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Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ist künftig besser vor demokratiefeindlichen Kräften geschützt, nachdem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.

Bundestag
Am 13. und 18. März kommt der Bundestag in Deutschland zu Sondersitzungen zusammen. (Archivbild) - dpa

Das Bundesverfassungsgericht ist in Deutschland künftig besser gegen demokratiefeindliche Kräfte geschützt. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einer entsprechenden Änderung der deutschen Verfassung zugestimmt.

Zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts sind nun im Grundgesetz festgeschrieben, sodass sie nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu ändern sind.

Höchstes Gericht wird sturmfest gemacht

Bislang waren diese Regeln in einfachen Gesetzen festgeschrieben, die auch mit einfachen Mehrheiten zu ändern waren. Die Unabhängigkeit des Gerichts vor äusseren Einflüssen werde gestärkt, sagte Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD).

Er erinnerte an die Justizkrisen in europäischen Staaten wie Polen und Ungarn. «Wir hier in Deutschland stellen unser höchstes Gericht wetterfest auf.» Bei der Abstimmung votierten alle Bundesländer mit Ja, nur Brandenburg enthielt sich.

Im Grundgesetz ist nun festgeschrieben, dass das Gericht 16 Richter und zwei Senate hat, dass die Amtszeit der Richterinnen und Richter zwölf Jahre beträgt und eine Wiederwahl nicht möglich ist. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in keinem Fall gefährdet ist, wurde festgelegt, dass Richter die Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführen.

Wahl neuer Richter wird abgesichert

Um für den Fall einer Sperrminorität bei der Richterwahl gewappnet zu sein, wird ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt. Falls für die Wahl nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, soll das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat übergehen und umgekehrt. Das soll eine dauerhafte Blockade verhindern.

Bremens Regierungschef Bovenschulte sagte zu den Änderungen: «Wir sichern damit die seit Jahrzehnten bewährte Grundstruktur des Gerichts, seine Einheit und Kontinuität, seine Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter.»

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