Bundesrat

Kampfjet F-35: Schweiz kann Festpreis nicht durchsetzen

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Bundesrat Martin Pfister muss eingestehen, dass die Verhandlungen mit den USA erfolglos verlaufen sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die USA bleiben stur, die Schweiz kann bei den F-35 den Festpreis nicht durchsetzen.
  • Nun sollen Optionen geprüft werden – ausser dem Verzicht auf den Kauf.
  • Die juristischen Gutachten geben allerdings der Schweiz recht.

Gilt für die drei Dutzend F-35-Kampfjets ein Festpreis von maximal 6 Milliarden oder dürfen es auch 1,3 Milliarden mehr sein? Selbst ein Telefongespräch zwischen dem US-Verteidigungsminister Pete Hegseth und VBS-Chef Martin Pfister brachte keine Klärung: Die USA seien nicht bereit, von ihrer Haltung abzuweichen, hält der Bundesrat heute fest.

«Schweiz muss akzeptieren»

Es seien über den Sommer intensive Gespräche über die Kampfjetbeschaffung mit hochrangigen Vertretern des Weissen Hauses geführt worden. Der Festpreis könne nicht durchgesetzt werden, hält VBS-Chef Martin PFister fest: «Diese Ausgangslage müssen wir akzeptieren.»

Pete Hegseth
US-Verteidigungsminister Pete Hegsetz spricht zu den Medien, in Washington D.C. am 11. August 2025. - keystone

Das heisst: Der Preis für die F-35-Kampfjets entspricht dem zwischen der US-Regierung und Lockheed Martin ausgehandelten Wert für das betreffende Produktionslos. Gemäss der im Juni kommunizierten Spanne kommt man so auf Mehrkosten von 650 Millionen bis 1,3 Milliarden Franken.

Der exakte Preis hänge vom Verlauf der Teuerung in den USA, der Entwicklung der Rohstoffpreise sowie weiteren Faktoren ab. Der Bundesrat erwähnt dabei ein brisantes Beispiel: Preissteigerungen infolge der durch die USA weltweit erhobenen Zölle.

VBS soll Optionen prüfen

All dies, so heiss es in der Medienmitteilung, habe der Bundesrat «zur Kenntnis genommen». Das VBS wurde beauftragt, die Arbeiten zu verschiedenen Optionen zu vertiefen. Dieser soll bis Ende November 2025 vorliegen.

F-35
Die F-35 des US-Herstellers Lockheed Martin während der Evaluation in der Schweiz auf dem Flughafen Payerne. - Nau.ch

Ausgeschlossen bleibt dabei nach wie vor der Verzicht auf die Beschaffung der F-35: Der Bundesrat wolle die Schweiz vor Bedrohungen aus der Luft schützen. Und zwar mit demjenigen Kampfflugzeug, das einen grossen technologischen Vorsprung gegenüber anderen Flugzeugen habe. Zudem sei es in europäischen Staaten inzwischen weit verbreitet.

Hingegen soll insbesondere der Bericht «Luftverteidigung der Zukunft» aus dem Jahr 2017 neu evaluiert werden. Bundesrat Pfister nennt verschiedene Optionen explizit: «Eine Reduktion des Beschaffungsumfangs, beispielsweise durch weniger Flugzeuge. Eine Teilkompensation über Offset-Geschäfte oder Anpassung der Vereinbarung mit Lockheed Martin und eine Zusatzfinanzierung durch einen parlamentarischen Kredit.»

Auch Mischformen dieser Optionen seien denkbar.

Juristische Gutachten veröffentlicht

Da die diplomatischen Gespräche nun abgeschlossen sind, hat der Bundesrat auch die in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten veröffentlicht. Darin geben sowohl die Anwaltskanzlei Homburger wie die US-amerikanische Kanzlei Arnold & Porter der Schweiz über weite Strecken recht. Rüstungschef Urs Loher stellt auf eine Journalisten-Frage klar, dass die Gutachten nicht Millionen gekostet haben: Es seien für das erste Gutachten 17'098 Franken, das US-Gutachten 38'949 Franken und für das Positionspapier 8572 Franken.

Beide Gutachten interpretieren die Formulierung im Vertrag mit der US-Regierung so, dass ein Festpreis abgemacht wurde. Arnold & Porter ergänzt, dass es nach US-Gesetzen dem Rüstungsunternehmen sogar untersagt sei, nachträglich eine Preiserhöhung einzufordern.

Arnold & Porter F-35
Das teilweise eingeschwärzte Gutachten der US-Kanzlei Arnold & Porter gibt der Schweiz über weite Strecken recht: Es wurde für die F-35 ein Festpreis vereinbart. - VBS

Dabei gebe es zwar Ausnahmen, etwa wenn die US-Regierung schuld an der Preiserhöhung wäre. Dann hätte aber die US-Regierung diese Differenz zu tragen. Auch weitere Ausnahmen seien theoretisch möglich: «In der Praxis sind diese Bemühungen der Auftragnehmer jedoch selten erfolgreich», heisst es im Gutachten.

Verfolgst du das Debakel um die F-35-Kampfjets?

Arnold & Porter verweist im Gegenteil auf die Berichterstattung in US-Medien zu diesem Thema. Dabei sei es darum gegangen, dass die US-Regierung, insbesondere die Air Force, in jüngster Zeit grosse Festpreisverträge durchgesetzt habe. Und zwar «selbst wenn der Auftragnehmer extreme Verluste erlitten hat».

Allerdings verweist Arnold & Porter auch auf die US-Gesetzgebung, die es der US-Regierung untersagt, bei Rüstungsgeschäften einen Verlust einzufahren. Dieser Konflikt würde wohl kaum von einem Gericht, sondern diplomatisch geklärt werden. Mit Vorteil USA: Denn diese würde die Flugzeuge so lange zurückbehalten.

Kommentare

User #2474 (nicht angemeldet)

Kaufen wir halt die Su-57 Felon, was meint eS

User #6350 (nicht angemeldet)

Zwei Flugzeuge weniger kaufen. Reicht auch, wir sparen doppelt und haben erst noch ein wenig Genugtuung.

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