Deutsche Bischöfe wollen das Arbeitsrecht für kirchliche Mitarbeiter liberalisieren. Sie publizieren einen Entwurf als Antwort auf die #OutInChurch-Initiative.
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Die Deutsche Kirche will das Arbeitsrecht ändern. Männer mit Regenbogenflagge vor dem Brandenburger Tor. (Symbolbild) - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte eine neue Version des Arbeitsrechts.
  • Das Privatleben von kirchlichen Arbeitern soll arbeitsrechtlich keine Rolle mehr spielen.
  • Die Bischöfe reagieren mit einem neuen Arbeitsgesetz auf die #OutInChurch Initiative.

Das Privatleben von Kirchen-Mitarbeitenden soll zukünftig arbeitsrechtlich keine Rolle mehr spielen. Dies lautet es im Entwurf der Deutschen Bischofskonferenz «Grundordnung des kirchlichen Dienstes». Mit der Erneuerung will die deutsche Kirche auf die Initiative «#OutInChurch» antworten.

Im Entwurf heisst es unter anderem auch: «Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung. Alle können unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes sein.»

Berufliche Anforderungen sollen sich primär auf das Verhalten im Dienst erstrecken. Weiter im neuen Arbeitsrecht heisst es: «Ausserdienstliches Verhalten ist rechtlich nur bedeutsam, wenn es darum geht, schwerwiegende Störungen abzuwehren.»

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