Gericht

Verbot aufgehoben: «Compact»-Magazin darf wieder drucken

Juli Rutsch
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Deutschland,

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» auf.

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«Compact»-Chefredakteur Jürgen Elsässer ist zufrieden mit der Aufhebung des Verbots seines Magazins. (Archivbild) - Hendrik Schmidt/dpa

Im Sommer 2024 hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Magazin verboten. Sie sah in «Compact» ein «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene», so das Innenministerium laut «Tagesschau».

Das Verbot basierte auf dem Vereinsgesetz, da die Compact-Magazin GmbH als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das Verbot nun endgültig auf.

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Nach dem Verbot darf das rechtsextreme Compact-Magazin nun wieder erscheinen. (Archivbild) - Keystone

Es bestätigte damit seine Entscheidung aus dem Eilverfahren vom August 2024, berichtet die «Bild». Die Richter sahen die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot nicht als erfüllt an.

Presse- und Meinungsfreiheit im Fokus

Die Bundesrichter betonten laut dem «MDR» die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit: «Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit», begründete demnach der Vorsitzende Richter Ingo Kraft.

Findest du es gut, dass ein solches Verbot aufgehoben wurde, um die Presse- und Meinungsfreiheit zu wahren?

Trotz zahlreicher polemischer Äusserungen sei die Schwelle zur Verfassungsfeindlichkeit nicht überschritten worden. Das Gericht stellte klar, dass ein Verbot nur gerechtfertigt sei, wenn verfassungswidrige Inhalte prägend für die Organisation seien.

Das traf laut der «Bild» auf Compact nicht zu. Die verbotsrelevanten Äusserungen und Aktivitäten erreichten nicht die Schwelle der Prägung.

Seit 14 Jahren aktiv

Die Compact-Magazin GmbH hat ihren Sitz in Stössen in Sachsen-Anhalt und gibt ein monatliches Magazin heraus. Die Auflage liegt laut Gericht bei 40'000 Exemplaren.

Das Magazin ist seit 2010 aktiv und organisiert auch Veranstaltungen und Kampagnen. Im Wahljahr 2024 tourte es mit einer Bühne durch mehrere Bundesländer.

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«Compact»-Chefredakteur Jürgen Elsässer hinter einem Titelbild seines Magazins. (Archivbild) - Kay Nietfeld/dpa

Der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460'000 Klicks.

Verbot aufgehoben

Das Bundesinnenministerium hatte die GmbH und die Teilorganisation Conspect Film GmbH verboten und aufgelöst. Das Gericht setzte das Verbot im August 2024 zunächst ausser Vollzug.

Nun ist die Entscheidung endgültig gefallen.

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Kommentare

User #6072 (nicht angemeldet)

Zur Richtigstellung: das betreffende Magazin heisst 'Campact' und nicht Compact, was von vielen Medien, auch dem ÖRR falsch berichtet wird. Ist das der neue Qualitätsjournalismus?

User #3392 (nicht angemeldet)

Man muss bereits froh sein, nicht in einem Land zu leben, in dem Minister unangepasste Presse ohne Gerichtsverfahren verbieten können. Dieses Urteil ist auch ein Urteil über die Amtszeit von Rot-Grün. Mehr als Mangelhaft.

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