AfD und Verfassungsschutz: Rücknahme der Extremismus-Einstufung
Die AfD wertet die Aussetzung ihrer Einstufung als rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz als Erfolg.

Im Streit um die Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextremistisch» hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird die Partei nicht mehr öffentlich als extremistisch bezeichnet, wie «Tagesschau» berichtet.
Der Nachrichtendienst reagierte damit auf einen Eilantrag der AfD. Die Partei hatte sich juristisch gegen die Hochstufung gewehrt und sieht in der Entwicklung einen wichtigen Schritt zur eigenen Entlastung.
AfD bleibt weiterhin Verdachtsfall beim Verfassungsschutz
Mit der Stillhaltezusage bleibt die AfD vorerst nur als Verdachtsfall eingestuft. Die Pressemitteilung zur Hochstufung wurde von der BfV-Website entfernt, wie «ZDF» berichtet.
Das BfV betont jedoch, dass die Aussetzung keine inhaltliche Kehrtwende darstellt. Die Behörde hält an ihrer Einschätzung fest, bis das Gericht im Eilverfahren entscheidet.

Wann das Verwaltungsgericht Köln eine Entscheidung trifft, ist noch offen. Der Prozess kann sich über Wochen oder Monate hinziehen, wie «Tagesschau» berichtet.
Die AfD sieht sich durch die Stillhaltezusage bestätigt. Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla bezeichnen das Vorgehen als wichtigen Schritt gegen den Vorwurf des Rechtsextremismus.
Hintergrund der Einstufung
Das BfV hatte die AfD Anfang Mai als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft. Grundlage war eine umfassende Prüfung der Programmatik und Äusserungen der Partei, wie «Bundesamt für Verfassungsschutz» mitteilt.
Die Behörde warf der AfD vor, mit ihrem ethnisch geprägten Volksverständnis gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstossen. Die juristische Auseinandersetzung um die Einstufung dürfte die Debatte weiter prägen.