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AfD: Deutscher Verfassungsschutz setzt Einstufung aus

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Deutschland,

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass der Inlandsgeheimdienst AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Das Verfahren dürfte sich ziehen.

Zwischen AfD und Verfassungsschutz bahnt sich der nächste lange Rechtsstreit an.
Zwischen AfD und Verfassungsschutz bahnt sich der nächste lange Rechtsstreit an. - Carsten Koall/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AfD hat gegen die Einstufung als rechtsextrem geklagt.
  • Der deutsche Verfassungsschutz setzt die Einstufung nun vorübergehend aus.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.

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Der Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextrem ein. - keystone

Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich «mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht» in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äussern.

Klage auch bei früherer Einstufung

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als «Verdachtsfall» geklagt hatte.

Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Weidel AfD
Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion. Die Partei ist dem Verfassungsschutz zufolge gesichert rechtsextremistisch. - keystone

Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äusserungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann.

Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.

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Kommentare

User #6367 (nicht angemeldet)

Und wer untersucht mal den Verfassungsschutz?

User #5235 (nicht angemeldet)

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