In Südafrika hat das Oberste Gericht eine 15-monatige Haftstrafe für Ex-Präsident Jacob Zuma bestätigt und dessen Forderung nach einer Rücknahme der Verurteilung kategorisch zurückgewiesen.
Südafrikas Ex-Präsident Jacob Zuma
Südafrikas Ex-Präsident Jacob Zuma - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Forderung nach Rücknahme der Verurteilung kategorisch abgewiesen.

«Die Forderung nach einer Annullierung wird abgewiesen», erklärte Richterin Sisi Khampepe am Freitag und warf dem Ex-Staatschef und dessen Anwälten «prozesswütige Mauschelei» vor.

Zuma hatte im Juli eine 15-monatige Haftstrafe angetreten, weil er sich geweigert hatte, vor einem Anti-Korruptions-Ausschuss zu erscheinen. Das Gremium soll Korruptionsvorwürfen während Zumas Präsidentschaft von 2009 bis 2018 nachgehen. Weil gegen seine Verurteilung keine Berufung möglich war, hatte Zuma eine «Annullierung» des Urteils gefordert.

Anfang September war der 79-jährige Ex-Staatschef aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen worden. Welche gesundheitlichen Umstände vorliegen, ist nicht bekannt. Seine Freilassung unter Bewährungsauflagen hatte bei der Opposition für Empörung gesorgt. Diese sprach von einer «politischen Entscheidung».

Gegen den ehemaligen Staatschef läuft ausserdem ein langwieriger Korruptionsprozess wegen eines mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegenden Waffengeschäfts. Das Verfahren soll ab dem 21. September wieder aufgenommen werden.

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