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Gericht bestätigt Abstimmung zu Sportanlage Im Moos

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Knonaueramt,

Das Verwaltungsgericht bestätigt die Abstimmung zur Sportanlage Im Moos und hebt den Entscheid des Bezirksrats Affoltern zugunsten der Stadt nun deutlich auf.

Stadtverwaltung Affoltern am Albis.
Stadtverwaltung Affoltern am Albis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Affoltern am Albis mitteilt, hat sie vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stadt gutgeheissen und den Entscheid des Bezirksrats Affoltern aufgehoben. Damit bestätigt das Gericht die Volksabstimmung vom 28. September 2025 zur Sportanlage Im Moos.

Die affoltemer Stimmberechtigten hatten den Objektkredit über 18,62 Millionen Franken für ein neues Infrastrukturgebäude sowie die Sanierung, Erneuerung und Erweiterung der Sportanlage Im Moos mit 2159 Ja-Stimmen zu 1551 Nein-Stimmen angenommen. Im Vorfeld und nach der Abstimmung war das Projekt Gegenstand intensiver öffentlicher Diskussionen. Ein Stimmbürger reichte bereits vor dem Urnengang einen Stimmrechtsrekurs ein.

Dabei wurde insbesondere kritisiert, dass einzelne Projektbestandteile, insbesondere ein zusätzlicher Kunstrasenplatz sowie eine Pumptrack-Anlage, aufgrund der Lage in einer Grundwasserschutzzone möglicherweise nicht wie geplant bewilligt werden könnten. Der Bezirksrat Affoltern hob die Abstimmung deshalb im November 2025 auf. Das Verwaltungsgericht widerspricht dieser Einschätzung nun klar.

Es hält fest, dass die Informationen der Stadt im Vorfeld der Abstimmung sachlich und korrekt waren sowie die freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten nicht beeinträchtigten. Besonders hebt das Gericht hervor, dass für die Stimmberechtigten erkennbar war, dass es sich beim Projekt um ein Vorprojekt handelt und spätere Anpassungen einzelner Projektbestandteile möglich und zulässig sind.

Beschwerde gegen Entscheid noch möglich

Das Verwaltungsgericht verweist zudem auf das deutliche Abstimmungsergebnis. Selbst wenn zusätzliche Hinweise zu einzelnen Projektbestandteilen erfolgt wären, erscheine es aufgrund des Stimmenunterschieds als unwahrscheinlich, dass dies das Resultat beeinflusst hätte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Entscheid kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. Sofern keine Beschwerde erhoben wird, kann die Stadt die weiteren Planungen vorantreiben und das Baugesuch einreichen.

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