Ein neuseeländisches Gesetz bereitet künftigen Ausland-Pensionären Kopfzerbrechen. Aber lesen Sie selbst.
Neuseeland Conny Mike
Conny S. und Mike leben seit einigen Jahren in der Mahakipawa-Bucht an der Nordostküste der Südinsel Neuseelands. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Neuseeland erhält jeder Pensionär monatlich rund 1100 Franken.
  • Wenn ein Kiwi mit einer Ausländerin verheiratet ist, kann die Rente gestrichen werden.
  • Ausland-Schweizerin Conny S. erzählt von ihrem Fall.

Den Ruhestand in Neuseeland zu verbringen, klingt nach einem Traum. Die Realität kann aber auch sehr hart sein. Das zeigt der Fall der 59-jährigen Schweizerin Conny S.

Aber von vorne: Die neuseeländische Rente Supperannuation (NZ Super) beträgt monatlich bei Einzelpersonen umgerechnet rund 1100 Franken. Bei Paaren sind es gegen 1700 Franken. Die Rente deckt etwa die Hälfte des monatlichen Bedarfs ab. Neuseeländer mit ausländischen Partnern (oder zugewanderten Kiwis) kriegen oftmals sogar weniger.

2010 lernte Conny S. ihren späteren Ehemann Mike in dessen Heimat kennen. Seit Jahren wohnen die beiden zwischen Picton und Havelock in einem Haus, das sie zu einem B&B-Hotel umfunktionierten.

Neuseeland Conny Mike SRF
Conny Street und Ehemann Mike in Neuseeland. «SRF bi de Lüt – Heimweh» begleitete ihre Rückkehr. - Nau.ch

In fünf Jahren wird Conny S. mit 64 Jahren das Schweizer Frauen-Rentenalter erreicht haben und ihre Schweizer AHV beziehen.

Ehemann kriegt keine Rente in Neuseeland

Damit schliesst sie sich vom Erhalt der NZ Super aus. Denn: Das neuseeländische Gesetz verbietet den Bezug zweier Altersrenten. Der Betrag der ausländischen wird von der neuseeländischen Rente abgezogen.

In ihrem Fall erhält Conny S. also keinen einzigen Dollar. Doch damit nicht genug: Weil Conny S. und Mike eine «wirtschaftliche Einheit» bilden, erhält auch er keine NZ Super! Wie bitte?

«Ja, es ist eine Unverschämtheit», sagt Conny S. gegenüber Nau. «Der Staat entzieht Mike sein Recht auf eine Rente.» Das sei inakzeptabel. Conny S. erklärt: «Für Mike bedeutet dies, finanziell von mir abhängig zu sein.»

600 binationale Paare betroffen

Laut «Swiss Info» sind fast 600 binationale Paare vom so genannten «Ehegatten-Abzug» betroffen. Für Conny «ein Schlag ins Gesicht für jeden, der in Neuseeland ein Leben lang gearbeitet und Steuern bezahlt hat».

Doch das wollen sich die Ausland-Schweizer nicht gefallen lassen. Drei Paare reichten im März 2018 Beschwerde beim Wellington Human Rights Tribunal ein. Der Beschwerdegrund: Diskriminierung aufgrund der familiären Situation.

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