Glarner Landsgemeinde will kein Wohnbauförderungs-Gesetz
Der Steuerfuss im Kanton Glarus bleibt 2027 unverändert bei 58 Prozent, gleichzeitig wird der Bausteuerzuschlag um ein halbes Prozent erhöht. Ein Antrag der GLP für die Schaffung eines Gesetzes zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus wurde abgelehnt.

Die Glarner Landsgemeinde hiess am Sonntag den Steuerfuss-Antrag des Landrats stillschweigend gut. Demnach bleibt der Steuerfuss trotz angespannter Finanzlage des Kantons im kommenden Jahr unverändert bei 58 Prozent. Gleichzeitig wird jedoch der Baukostenzuschlag um 0,5 auf 2,2 Prozent erhöht. Der Baukostenzuschlag dient der Finanzierung grosser Investitionen.
Abgelehnt wurde ein Memorialsantrag der GLP. Sie wollte die Regierung verpflichten, innert vier Jahren ein Gesetz zur Wohnbauförderung auszuarbeiten. Die Vorlage war umstritten. Regierung und Landrat beantragten Ablehnung.
Ein vor Ort präsentierter Änderungsantrag der GLP verzichtete auf genaue Prozent- und Jahreszahlen. Ziel des Antrags war es, auf kantonaler Ebene gesetzliche Grundlagen für den gemeinnützigen Wohnungsbau zu schaffen.
Es werde zwar viel gebaut, der dabei entstehende Wohnraum liege aber meist in einem hohen Preissegment, argumentierten die Befürwortenden. Gerade für ältere Menschen, aber auch für Familien und «Normalverdienende» fehle es an preisgünstigem Wohnraum.
Die Gegnerinnen und Gegner des Antrags verwiesen darauf, dass die Gemeinden heute schon über die nötigen Werkzeuge verfügten. Sie könnten etwa Bauland an gemeinnützige Bauträger vergeben. Die Gemeinden seien «in der Pflicht, ihre Werkzeuge zu nutzen», sagte die neu gewählte Frau Landesstatthalter Marianne Lienhard.










