Neuseeland will Klimaklagen gegen Firmen einschränken

Keystone-SDA
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Neuseeland,

Die neuseeländische Regierung will Gerichte daran hindern, Unternehmen für Schäden durch den Klimawandel haftbar zu machen. Die Mitte-rechts-Koalition plant eine Gesetzesänderung, die eine zivilrechtliche Verantwortung für klimabedingte Schäden ausschliessen soll, wie Justizminister Paul Goldsmith am Dienstag erklärte.

Klimaklage
Unternehmen in Neuseeland sollen gemäss der Regierung nicht für klimabedingte Schäden verantwortlich gemacht werden können. - keystone

Die Regierung argumentiert, Gerichte seien nicht der richtige Ort, um komplexe Klimafragen zu klären. Goldsmith sagte, solche Verfahren würden die Planungssicherheit für Unternehmen gefährden.

Auslöser ist unter anderem eine Klage des Maori-Umweltaktivisten Michael Smith gegen sechs grosse neuseeländische Unternehmen, darunter den Molkereikonzern Fonterra. Smith wirft ihnen eine Mitschuld an den Folgen des Klimawandels vor.

Kritiker sehen in dem Vorhaben hingegen einen Eingriff in die Gewaltenteilung. Smith sprach von einem «Affront gegen die Demokratie». Die Regierungskoalition verfügt im Parlament allerdings über eine Mehrheit, weshalb die Annahme des Gesetzes als wahrscheinlich gilt.

Seit dem Machtwechsel Ende 2023 hat die neuseeländische Regierung mehrere Klimamassnahmen der früheren Premierministerin Jacinda Ardern rückgängig gemacht. Unter anderem wurden Förderungen für Elektroautos gestrichen, das Verbot neuer Öl- und Gasexploration aufgehoben und Bewilligungsverfahren für Bergbauprojekte beschleunigt.

Weltweit nimmt die Zahl von Klimaklagen gegen Staaten und Konzerne zu. Zuletzt waren in rund 60 Ländern fast 3000 Verfahren hängig. In der Schweiz erklärte das Zuger Kantonsgericht Ende 2025 eine Klimaklage von Bewohnern der indonesischen Insel Pari gegen den Baustoffkonzern Holcim für zulässig. Es war der erste Entscheid dieser Art in der Schweiz.

Die Kläger werfen Holcim eine Mitschuld am steigenden Meeresspiegel vor und verlangen strengere Emissionsziele sowie eine finanzielle Beteiligung an Klimaschäden. Holcim bestritt die Vorwürfe und kündigte Berufung gegen den Verfahrensentscheid des Kantonsgerichts an.

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