Ein US-Berufungsgericht hat am Mittwoch das Todesurteil gegen den Attentäter von Charleston bestätigt, der 2015 in einer US-Kirche neun Schwarze aus rassistischen Motiven getötet hatte.
Gedenken vor dem Tatort in Charleston
Gedenken vor dem Tatort in Charleston - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Rassistisch motivierter Angreifer hatte 2015 neun Schwarze getötet.
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Der damals 21 Jahre alte Dylann Roof «ermordete die Afroamerikaner in ihrer Kirche während ihres Gottesdienstes. Sie hatten ihn willkommen geheissen, er hat sie abgeschlachtet», hiess es in der Entscheidung des Gerichts. Eine Hinrichtung droht dem heute 27-Jährigen allerdings vorerst nicht.

Roof habe nicht nur «seine unmittelbaren Opfer terrorisieren» wollen, sondern auch all jene, die von der Bluttat erfahren würden, erklärte das Gericht. «Seine Verbrechen rechtfertigen die härteste Strafe, die eine gerechte Gesellschaft verhängen kann.»

Roof, ein bekennender Anhänger des Ku Klux Klans, hatte sich am 17. Juni 2015 in einer Kirche in Charleston im US-Bundesstaat South Carolina unter die Teilnehmer einer Bibelstunde gemischt und den Pastor und acht Gemeindemitglieder getötet. Er wurde von einem Bundesgericht in 33 Anklagepunkten schuldig gesprochen und im Januar 2017 zum Tode verurteilt. Im Prozess hatte er keine Reue gezeigt und sich nicht entschuldigt.

Roofs Anwälte waren Anfang 2020 gegen seine Verurteilung in Berufung gegangen. Sie bemängelten, dass sich der Angeklagte selbst habe verteidigen dürfen, obwohl bei ihm Schizophrenie, Autismus, Angstzustände und Depressionen diagnostiziert worden seien.

Sie warfen dem Gericht darüber hinaus vor, auf eine Anhörung von Experten verzichtet zu haben, um den Prozess rasch vorantreiben zu können. Die Staatsanwaltschaft habe ihn als «berechnenden Killer ohne Anzeichen einer Geisteskrankheit» dargestellt. Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation nicht.

Dem heute 27-Jährigen droht vorerst keine Hinrichtung, da die Regierung von US-Präsident Joe Biden ein Moratorium für Exekutionen auf Bundesebene verhängt hat.

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