Strafe

    Schoss auf Lehrerin – 6-Jähriger kommt in USA wohl ohne Strafe davon

    Alexander König
    Alexander König

    USA,

    Nachdem ein Sechsjähriger auf seine Lehrerin schoss, wird er wohl nicht angeklagt. Offen bleibt, ob sich Schule oder Mutter vor Gericht verantworten müssen.

    lehrerin sechsjähriger
    Schüler und Polizisten der Richneck Elementary School, in der ein sechsjähriger Schüler auf seine Lehrerin geschossen und sie dabei lebensgefährlich verletzt hat. Foto: Billy Schuerman/The V - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Anfang Januar schoss ein Erstklässler in den USA mit einer Waffe auf seine Lehrerin.
    • Sie wurde lebensgefährlich verletzt, erholte sich aber wieder.
    • Gegen den sechsjährigen Jungen wird wohl keine Anklage erhoben.

    Immer wieder sorgen Schusswaffen-Vorfälle in den USA für Aufsehen. Heraus sticht jedoch ein Fall von Anfang Januar in der Richneck Elementary School im Bundesstaat Virginia: Nachdem ein Erstklässler mit seiner Lehrerin in einen Streit gerät, zückt er kurzerhand eine Waffe und schiesst auf diese. Dabei wird die Lehrerin lebensgefährlich verletzt, erholt sich jedoch wieder.

    Wenig später wird klar, dass der sechsjährige Junge die Waffe von seiner Mutter entwendet hat. Unklar bleibt jedoch lange, welche Konsequenzen das Kind zu befürchten hat. Bis jetzt: Der zuständige Staatsanwalt sagte laut «BBC», dass es vermutlich zu keiner Anklage kommen werde.

    Im Alter von sechs Jahren sei man noch zu jung, um das Rechtssystem zu verstehen. Man könne auch «nicht den erforderlichen kriminellen Vorsatz bilden, um sich eines schweren Angriffs schuldig zu machen».

    Offen bleibe, ob ein Erwachsener – beispielsweise die Mutter – strafrechtlich belangt werden könne. Nach hiesigen Gesetz ist es verboten, eine geladene Waffe so aufzubewahren, dass sie für Kinder unter 14 Jahren zugänglich ist.

    Würden strengere Waffengesetze die USA sicherer machen?

    Die betroffene Lehrerin hat indes Anzeige gegen die Schule erstattet. Grund: Sie und mehrere ihrer Kollegen hätten die Aufsichtsbehörde der Schule dreimal gewarnt: Darüber, dass das Kind eine Waffe auf sich haben könnte. Und darüber, dass der Junge Drohungen aussprach. Die Behörde habe dies aber nicht gekümmert.

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