Vorsorge Oberland

    Bank EKI

    Vorsorge Oberland: Wie viel sollte man bis zur Pension sparen?

    Redaktion
    Redaktion

    Bern,

    Für den Ruhestand genügt die AHV allein meist nicht. Wie hoch das finanzielle Polster bis zur Pensionierung sein sollte, kann man berechnen oder abschätzen.

    Vorsorge
    Für Ihre bevorstehende Pension sollten Sie eine Checkliste anlegen. - Depositphotos

    Das Wichtigste in Kürze

    • AHV und Pensionskasse decken den gewohnten Lebensstandard häufig nicht vollständig.
    • Im Ruhestand werden rund 70 bis 80 Prozent des letzten Einkommens benötigt.
    • Eine frühzeitige Berechnung macht mögliche Vorsorgelücken sichtbar.

    Gibt es eigentlich eine ungefähre Summe, wie viel man bis zur Pension ansparen sollte? Eine allgemeine Summe kann man nicht nennen.

    Massgebend sind die zu erwartenden Rentenleistungen, die persönlichen Ansprüche an den Lebensstandard. Ebenso die späteren Ausgaben für Wohnung, Krankenversicherung und Steuern. Fachpersonen raten daher, den individuellen Finanzbedarf zu berechnen, statt sich an allgemeinen Sparvorgaben zu orientieren.

    Als Richtwert gelten etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Erwerbseinkommens, damit der bisherige Lebensstil auch nach der Pensionierung erhalten bleibt. Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben entfallen gewisse Kosten. Beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Fahrten zur Arbeit oder Einzahlungen in die eigene Altersvorsorge.

    Zahlen Sie privat in die Pensionskasse?

    Welche Leistungen die AHV bietet

    Die AHV bildet als erste Säule die Grundlage der Schweizer Altersvorsorge. Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag soll sie jedoch lediglich den grundlegenden Lebensbedarf sichern. Für Personen mit einer vollständigen Beitragsdauer liegt die monatliche AHV-Vollrente im Jahr 2026 zwischen 1 260 und 2 520 Franken.

    Vorsorge
    Vorsorge Oberland: Spätestens sechs Monate nachdem Sie Ihren letzten Arbeitstag hatten, müssen Sie Ihren AHV-Antrag eingesendet haben. - Depositphotos

    Der Höchstbetrag wird nur bei lückenlosen Beitragsjahren und einem massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommen von mindestens 90 720 Franken gewährt. Ab Dezember 2026 wird zusätzlich einmal jährlich eine 13. AHV-Rente in Höhe eines Zwölftels der jährlichen Altersrente ausbezahlt.

    Das Bundesamt für Sozialversicherungen kündigte 2026 ausserdem eine Erhöhung der Renten auf monatlich 1280 bis 2560 Franken ab Januar 2027 an. Bei verheirateten Paaren ist die gemeinsame AHV-Rente auf 150 Prozent der maximalen Einzelrente begrenzt. Diese Obergrenze wird bei der finanziellen Planung des gemeinsamen Ruhestands häufig zu wenig berücksichtigt.

    Vorsorge Oberland: Die berufliche Vorsorge als zweite Absicherung

    Die Pensionskasse ergänzt die AHV. Beide Säulen sollen gemäss Bundesverfassung gemeinsam ermöglichen, den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand in angemessener Form weiterzuführen.

    Wie hoch die tatsächlichen Leistungen ausfallen, unterscheidet sich allerdings erheblich. Ausschlaggebend sind unter anderem das Einkommen, das Arbeitspensum und mögliche Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit.

    AHV
    Vorsorge Oberland: Die 13. AHV kann für die finanzielle Vorsorge genutzt werden. - Depositphotos

    Aus der Statistik zur Alterssicherung des Bundesamts für Statistik von 2025 geht hervor, dass Männer im Jahr 2024 eine mediane neue Pensionskassenrente von monatlich 2042 Franken erhielten. Bei Frauen betrug dieser Wert lediglich 1227 Franken. Als wesentliche Gründe gelten häufigere Teilzeitbeschäftigungen und familienbedingte Erwerbspausen.

    Hinzu kommt, dass sich 45 Prozent der neu pensionierten Personen ihr angespartes Vorsorgeguthaben vollständig als Kapital auszahlen liessen. Sie mussten anschliessend selbst dafür sorgen, dass das Geld über die gesamte Ruhestandsdauer ausreicht.

    Mit der dritten Säule zusätzlich vorsorgen

    Um finanzielle Lücken zu decken, sieht das Schweizer Vorsorgesystem die private Altersvorsorge vor. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Säule 3a, deren Einzahlungen steuerliche Vorteile bieten.

    Rente
    Wer alle drei Säulen im Alter gut kombiniert, hat später mehr von der Rente. - Depositphotos

    Arbeitnehmende mit Anschluss an eine Pensionskasse können 2026 maximal 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Der einbezahlte Betrag lässt sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Seit der neuen Regelung können zudem nicht genutzte Beitragsmöglichkeiten ab dem Jahr 2025 nachträglich ausgeschöpft werden. Voraussetzung ist, dass der zulässige Höchstbetrag für das laufende Jahr bereits vollständig eingezahlt wurde.

    Wer drei Jahrzehnte lang jedes Jahr den maximal erlaubten Betrag zurücklegt, baut selbst ohne Verzinsung ein Vorsorgevermögen von über 210'000 Franken auf.

    Eine weitere Möglichkeit sind freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse. Diese können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden und verbessern die späteren Rentenleistungen. Daneben helfen frei verfügbares Sparvermögen aus der Säule 3b oder eine grösstenteils abbezahlte Immobilie, den zusätzlichen Finanzbedarf zu reduzieren. Insbesondere geringere Wohnkosten können das Budget im Ruhestand deutlich entlasten.

    Wie die persönliche Vorsorgeprüfung gelingt

    Wer wissen möchte, ob das angesparte Vermögen für die Pensionierung ausreicht, sollte sich frühzeitig einen Überblick verschaffen.

    Den Ausgangspunkt bildet eine Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand. Dabei sollten neben den laufenden Lebenshaltungskosten auch Steuern, Krankenkassenprämien und mögliche zusätzliche Ausgaben berücksichtigt werden.

    AHV-Rente
    Die AHV-Rente muss steuerlich behandelt werden wie das Bruttoeinkommen aus der Arbeit, da dieselben Abzüge zu leisten sind. - Depositphotos

    Der individuelle AHV-Rentenanspruch lässt sich mithilfe einer Rentenvorausberechnung abschätzen. Der Vorsorgeausweis der Pensionskasse zeigt wiederum, welche Leistungen aus der beruflichen Vorsorge zu erwarten sind. Werden diese Beträge dem gewünschten Einkommen im Alter gegenübergestellt, lässt sich eine mögliche Vorsorgelücke erkennen.

    Im nächsten Schritt ist zu prüfen, wie diese Differenz durch Einzahlungen in die Säule 3a, durch freiwillige Pensionskasseneinkäufe oder durch privates Sparen ausgeglichen werden kann. Je früher die Planung beginnt, desto mehr Zeit bleibt für den Vermögensaufbau. Eine regelmässige Überprüfung ist insbesondere bei Veränderungen des Einkommens, der familiären Situation oder des gewünschten Pensionierungszeitpunkts sinnvoll.

    Kommentare

    User #1344 (nicht angemeldet)

    2x die Hälfte sollte reichen 💰

    Weiterlesen

    Vorsorge Oberland
    5 Interaktionen
    Lücken finden
    Rente
    17 Interaktionen
    Vorsorge
    Vorsorge Oberland
    80 Interaktionen
    Vorsorge

    MEHR VORSORGE OBERLAND

    Vorsorge Oberland
    5 Interaktionen
    Vorsorgen
    Depositphotos
    243 Interaktionen
    Vom Ersparten leben
    Vorsorge
    48 Interaktionen
    Vorsorge
    Vorsorge Oberland
    13 Interaktionen
    Vorsorge Oberland

    MEHR AUS STADT BERN

    YB
    Lunde-Kolumne
    Lukas Schnyder Airbnb
    Vorbild Zürich
    andrea bauer
    Apropos
    YB
    3 Interaktionen
    3:1 gegen Basel