In Bern soll Airbnb nicht mehr als «Wohnung» gelten
Ein SP-Vorstoss fordert in Bern eine Airbnb-Regelung wie in Zürich, nachdem das Bundesgericht diese definitiv abgesegnet hat.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat eine Klage gegen den «Zürcher Mechanismus» zur Regulierung von Airbnb abgewiesen.
- Daran soll sich nun auch Bern orientieren, fordert ein SP-Vorstoss.
- Demnach wären Kurzzeitvermietungen keine Wohnungen mehr und brauchten deshalb ein Baugesuch.
Ein Bundesgerichtsentscheid mache auch für Bern den Weg frei, für Airbnb klare Schranken zu schaffen, findet die SP. Mit einem Postulat fordert sie vom Berner Gemeinderat, er solle den «Zürcher Mechanismus» prüfen.
Denn diesen hat das Bundesgericht im Frühling abgesegnet, nach jahrelangem Hin und Her. Seit September gelten nun neue Regeln für Kurzzeitvermietungen.
Zürich: Airbnb zählt nicht als Wohnung
In der Stadt Zürich können jetzt Kurzzeitvermietungen wie Airbnb oder sogenannte Business Apartments nicht mehr zum Wohnanteil hinzugerechnet werden.
Das hat Konsequenzen, insbesondere bei einem vorgeschriebenen Mindestwohnanteil: Eine Vermietung auf Airbnb wird dann zur Umnutzung und eine solche benötigt ein Baugesuch. So oder so besteht aber eine Meldepflicht.

Das Bundesgerichtsurteil schaffe eine klarere Situation und eine neue Ausgangslage, auch für Bern, sagt SP-Stadtrat Lukas Schnyder zum BärnerBär. «Durch dieses Urteil sollte eine allfällige Umsetzung, basierend auf der Rechtsprechung in Zürich, schneller eingeführt werden können.»
Schnyder verweist auf Beispiele in der Länggasse oder beim Seidenweg. «Jede langfristig vermietete Wohnung, die wir in der Wohnzone in Quartieren mit hohem Wohnungsmangel verlieren, ist eine zu viel.»
Erfolg und Folgen für Zürich
Nach einem Monat Gültigkeit zeigt sich in Zürich, dass die neue Regelung Wirkung hat. 338 Anzeigen seien eingegangen, die nun geprüft werden sollen.
Eigene Kontrollen vor Ort sollen nächstes Jahr folgen – zuerst braucht die Stadt noch Personal. Fünf neue Stellen wurden zu diesem Zweck geschaffen, diese müssen nun zuerst noch besetzt werden.

Für Bern gehe er von tieferen Zahlen aus, sagt Schnyder. «Aber genaue Zahlen gibt es leider nicht, da keine Bewilligungspflicht nötig ist.»
Ob auch Bern dereinst mehr Personal zur Kontrolle von Airbnb anstellen muss, soll der Gemeinderat im Rahmen des Postulats eruieren: «Die Antwort wird zeigen, wie die Stadt Bern dies umsetzen könnte.»
Bern, Zürich, Luzern: Gegenseitige Vorbilder
Während Zürich hier für Bern vorgespurt hat, schielt die Limmatstadt bereits auf weitere Ansätze zur Regulierung von Airbnb. Als Vorbild dient ihr Luzern, gewissermassen aber auch Bern.
In Luzern dürfen Wohnungen nur während maximal 90 Nächten kurzzeitig an Gäste vermietet werden. Eine entsprechende Initiative der Grünen und der AL ist in Zürich hängig. Eine analoge Regelung würde aber eigentlich auch für die Berner Altstadt gelten. Sie wurde 2022 mit über 80 Prozent Ja-Stimmen vom Stimmvolk angenommen, ist aber noch vor dem Verwaltungsgericht blockiert.
Eine Ausweitung der Altstadt-Regel auf die ganze Stadt hat der Gemeinderat letztes Jahr abgelehnt. Doch SP-Stadtrat Lukas Schnyder bleibt zuversichtlich, dass bei der Airbnb-Regulierung noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
«Es ist ein nationales, wenn nicht sogar weltweites Problem: Ob Lissabon, Mexico-City oder Neapel – überall sind Kurzzeitvermietungen ein Problem und Lösungen gefragt.»












