Vorsorge Oberland: Diese Optionen gibt es für Selbständige
Wer in der Schweiz selbstständig arbeitet, muss die Altersvorsorge weitgehend selbst organisieren. Pensionskasse und Säule 3a helfen, Lücken zu schliessen.

Das Wichtigste in Kürze
- Für Selbstständigerwerbende ist der Anschluss an eine Pensionskasse freiwillig.
- Ohne Pensionskasse sind 2026 bis zu 36'288 Franken für die Säule 3a erlaubt.
- 3a-Beitragslücken ab 2025 lassen sich unter bestimmten Bedingungen nachzahlen.
In der Schweiz profitieren Angestellte von einem System, bei dem der Arbeitgeber einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist zudem obligatorisch einer Pensionskasse angeschlossen. Für Selbstständige sieht die Lage anders aus, denn sie müssen den Grossteil ihrer Vorsorge selbst organisieren.
Für sie sind die Beiträge an AHV, IV und EO obligatorisch, die über die zuständige Ausgleichskasse abgerechnet werden.
Die AHV-Rente allein reicht allerdings häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wie viel zusätzlich nötig ist, hängt unter anderem von den Wohnkosten, den laufenden Ausgaben und dem gewünschten Lebensstil ab.
Vorsorge Oberland: Pensionskasse als freiwillige Option
Bei tieferen Einkommen gilt eine sinkende Beitragsskala, und der jährliche Mindestbeitrag liegt grundsätzlich bei 530 Franken.
Die zweite Säule mit einer Pensionskasse ist für Selbstständigerwerbende grundsätzlich nicht obligatorisch. Wer möchte, kann sich aber freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen, etwa über einen Berufsverband oder über die Auffangeinrichtung BVG.

Anders sieht es bei Unternehmerinnen und Unternehmern aus, die in ihrer eigenen GmbH oder Aktiengesellschaft arbeiten. Sie gelten sozialversicherungsrechtlich als Angestellte. Bei einem Jahreslohn von mehr als 22'680 Franken besteht 2026 grundsätzlich eine Pensionskassenpflicht, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein freiwilliger Anschluss bietet neben dem Alterskapital in der Regel auch einen Schutz bei Invalidität und Tod. Dafür sinkt der erlaubte ordentliche Jahresbeitrag für die Säule 3a deutlich, was bei der Planung berücksichtigt werden sollte.
Die grosse Säule 3a als wichtigster Baustein
Für viele Selbstständige ohne Pensionskasse ist die gebundene Vorsorge der Säule 3a der zentrale Baustein. Sie dürfen dort bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens einzahlen, im Jahr 2026 jedoch höchstens 36'288 Franken.
Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann dagegen ordentlich höchstens 7'258 Franken einzahlen. Die zulässigen Einzahlungen lassen sich in beiden Fällen vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen, wie die Steuerverwaltung des Kantons Bern festhält.

Das Geld muss jeweils vor Jahresende auf dem Vorsorgekonto verbucht sein, damit der Abzug noch in der Steuererklärung des laufenden Jahres gilt.
Wer mehrere 3a-Konten eröffnet, kann das Guthaben später über verschiedene Jahre gestaffelt beziehen. Je nach Wohnort und weiteren Kapitalbezügen lässt sich dadurch die Steuerlast bei der Auszahlung senken.
Verpasste Beiträge neu nachzahlen
Seit 2026 ist es erstmals möglich, verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen. Das gilt allerdings nur für Lücken, die ab dem Beitragsjahr 2025 entstanden sind, und höchstens zehn Jahre rückwirkend.
Gerade für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen ist diese Neuerung interessant, weil sie in guten Jahren zusätzlich einzahlen können.
Die Nachzahlungen sind insgesamt auf den kleinen Maximalbetrag des Einkaufsjahres begrenzt, 2026 also auf 7'258 Franken. Diese Grenze gilt pro Einkaufsjahr, nicht pro Lückenjahr, und auch für Personen ohne Pensionskasse.

Voraussetzung ist, dass der persönlich zulässige ordentliche Jahresbeitrag bereits vollständig bezahlt wurde. Zudem muss sowohl im Einkaufsjahr als auch im betreffenden Lückenjahr eine Berechtigung zur Einzahlung bestanden haben. Dafür braucht es ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
Für die Beitragslücke eines bestimmten Jahres ist nur eine einmalige Nachzahlung zulässig. Wer bereits Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen hat, kann keine solchen Einkäufe mehr tätigen.
Risiken absichern und Vorsorgeauftrag erstellen
Neben dem Sparen fürs Alter sollten Selbstständige auch die Risiken Krankheit, Unfall und Tod im Blick behalten, weil ein Ausfall schnell das ganze Einkommen gefährdet. Eine Krankentaggeldversicherung kann einen vorübergehenden Erwerbsausfall abfedern.
Für länger dauernde Erwerbsunfähigkeit oder zur Absicherung von Angehörigen können ergänzende Versicherungen sinnvoll sein. Entscheidend sind die bereits bestehenden Leistungen und der persönliche Bedarf.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist ausserdem ein Vorsorgeauftrag wichtig. Darin wird festgelegt, wer bei Urteilsunfähigkeit die persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernimmt. Die Fortführung des Unternehmens sollte zusätzlich mit passenden Vollmachten und Stellvertretungsregelungen vorbereitet werden.
Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet nicht automatisch in jedem Fall die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde über eine Vertretung. Ehepartner und eingetragene Partner besitzen unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vertretungsrecht, das jedoch begrenzt ist. Für weitergehende Geschäfte kann die Zustimmung der KESB nötig sein. Auch ein bestehender Vorsorgeauftrag muss im Ernstfall von der Behörde geprüft werden.













