Vorsorge Oberland: Was bedeutet ein reduziertes Pensum für die Rente
Ein reduziertes Pensum ist oft erst im hohen Alter ein Thema. Doch was ein reduziertes Pensum für die Altersvorsorge ausmachen kann, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein reduziertes Pensum wirkt sich vor allem auf die Pensionskasse aus.
- Wer gewisse Regeln kennt, kann spätere Rentenlücken verkleinern.
- Ein früher Eintritt in die Rente ist möglich, wenn die Finanzen stimmen.
In der Schweiz ist Teilzeitarbeit längst normal. Doch was bedeutet ein kleineres Pensum eigentlich für die Altersvorsorge? Die drei Säulen reagieren sehr unterschiedlich darauf, wenn das Einkommen sinkt.
Teilzeit ist in der Schweiz weit verbreitet
Wie das Bundesamt für Statistik in einer Publikation von 2025 zeigt, arbeiteten im zweiten Quartal 2024 rund 39 Prozent aller Erwerbstätigen Teilzeit. Als Teilzeit gilt dabei ein Pensum von weniger als 90 Prozent. Insgesamt betrifft das rund 1,9 Millionen Erwerbstätige in der Schweiz.
Bei den Frauen lag der Anteil bei 58 Prozent, bei den Männern bei 21 Prozent. Seit 1991 ist die Teilzeitquote um gut 13 Prozentpunkte gestiegen. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz hinter den Niederlanden auf dem zweiten Platz.
Die AHV gleicht tiefere Einkommen teilweise aus
Bei der ersten Säule sind vor allem zwei Dinge wichtig: Wie lange jemand Beiträge bezahlt hat und wie hoch das durchschnittliche Einkommen während des Erwerbslebens war.
Ein kleineres Pensum kann deshalb auch zu einer tieferen AHV-Rente führen. Allerdings gleicht die AHV tiefere und mittlere Einkommen stärker aus als die zweite Säule. Für eine volle Rente ist also wichtig, dass möglichst keine Beitragsjahre fehlen.

Zusätzlich kennt die AHV sogenannte Erziehungsgutschriften. Sie werden für Jahre berücksichtigt, in denen Eltern die Sorge für Kinder unter 16 Jahren haben.
Auch für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger können unter bestimmten Voraussetzungen Gutschriften angerechnet werden. Bei verheirateten Paaren werden ausserdem die während der Ehe erzielten Einkommen bei der Berechnung der Rente aufgeteilt.
Ganz wichtig: Lücken bei den Beitragsjahren möglichst vermeiden. Solche können zum Beispiel nach einem längeren Aufenthalt im Ausland entstehen.
Bei der Pensionskasse sind die Folgen stärker
Deutlicher kann sich Teilzeitarbeit bei der beruflichen Vorsorge bemerkbar machen. Die Pensionskasse orientiert sich viel direkter am Lohn.
Im obligatorischen BVG wird nicht der gesamte Lohn versichert. Vom Jahreslohn wird zunächst der sogenannte Koordinationsabzug abgezogen. Dieser beträgt 2026 insgesamt 26'460 Franken. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge liegt bei 22'680 Franken pro Jahr.

Beide Beträge gelten unabhängig davon, ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Bei einem kleineren Einkommen fallen sie deshalb besonders stark ins Gewicht.
Als Beispiel: Bei einem Jahreslohn von 80'000 Franken bleiben nach dem Koordinationsabzug 53'540 Franken als versicherter Lohn übrig.
Bei einem Jahreslohn von 40'000 Franken sind es dagegen nur noch 13'540 Franken. Das Einkommen halbiert sich also: Der versicherte Lohn sinkt jedoch um rund 75 Prozent.
Dadurch fallen auch die Sparbeiträge für die spätere Rente deutlich kleiner aus.
Mehrere kleine Jobs können zum Problem werden
Mehrere kleinere Jobs können schnell zum Problem werden. 2024 hatten rund 384'000 Erwerbstätige laut Bundesrat mehrere Anstellungen. Das entspricht 8,2 Prozent aller Erwerbstätigen. Rund 80 Prozent von ihnen waren über ihren Hauptjob obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert.

Problematisch wird es, wenn der Lohn bei keinem einzelnen Arbeitgeber die Eintrittsschwelle erreicht. Dann besteht unter Umständen keine obligatorische Versicherung in der zweiten Säule. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Einkommen freiwillig versichert werden.
Der Bundesrat sieht mehrere Möglichkeiten zur Verbesserung. Dazu gehören eine tiefere Eintrittsschwelle, ein kleinerer Koordinationsabzug und weniger Unterschiede zwischen Haupt- und Nebenerwerb.
Viele Pensionskassen bieten bessere Bedingungen
Die gesetzlichen Regeln bilden nur den Mindeststandard. Viele Pensionskassen bieten ihren Versicherten bessere Bedingungen.
So können Sie beispielsweise den Koordinationsabzug an das Pensum anpassen. Manche setzen auch die Eintrittsschwelle tiefer an oder verzichten teilweise auf den Koordinationsabzug.

Wer sein Pensum reduziert oder die Stelle wechselt, sollte deshalb das Reglement der Pensionskasse und den persönlichen Vorsorgeausweis prüfen. Dort ist unter anderem aufgeführt, wie hoch der tatsächlich versicherte Lohn ist. Dieser Wert bestimmt, wie viel Geld für die spätere Rente angespart wird.
Bei Unklarheiten kann ein Gespräch mit der Personalabteilung oder direkt mit der Pensionskasse helfen.
Das können Sie selbst tun
Bei einem kleineren Pensum kann die dritte Säule wichtiger werden. Sie kann helfen, einen Teil der entstehenden Vorsorgelücke auszugleichen. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, darf 2026 maximal 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen und von den Steuern abziehen.
Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen. Der Höchstbetrag liegt bei 36'288 Franken. Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können helfen, bestehende Vorsorgelücken zu verkleinern. Voraussetzung ist, dass laut Reglement noch ein entsprechender Einkauf möglich ist.
Bei Paaren kann es ausserdem sinnvoll sein, die Verteilung der Arbeitspensen langfristig zu betrachten. Wie stark sich unterschiedliche Modelle auf die Altersvorsorge auswirken, hängt jedoch vom Einkommen und von den Regeln der jeweiligen Pensionskasse ab.













