Aktueller Entscheid des Bundesgerichts sorgt für Aufsehen: Unter spezifischen Bedingungen ist es nun gestattet, das Mobiltelefon während der Fahrt anzuschauen.
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Die Autofahrerin, die eine Geldbusse erhielt, argumentierte, dass durch den Blick auf das Display ihre Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt gewesen sei. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Autofahrerin erhielt eine Busse, weil sie kurz das Handy in die Hand genommen hatte.
  • Sie zog den Fall vor das Bundesgericht und erhielt Recht.
  • Das Halten eines Handys wurde mit dem Halten einer Frucht oder Zigarette verglichen.
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Ein jüngstes Urteil des Bundesgerichts sorgt für Aufsehen: Das kurze Entsperren und Betrachten des Handys beim Autofahren ist nun unter bestimmten Umständen erlaubt.

Diese Entscheidung fiel, nachdem eine Autofahrerin eine Strafe von 250 Franken erhalten hatte. Sie hatte kurz das Handy in ihre Hand genommen, während sie mit 50 Kilometer pro Stunde fuhr. Sie zog den Fall bis vor das Bundesgericht und bekam Recht.

Schauen Sie beim Autofahren aufs Handy?

Blick auf das Handy ist gleich Blick in den Rückspiegel

Das Gericht verglich das Halten eines Handys mit dem Halten einer Frucht oder einer Zigarette beim Fahren. Beide Situationen waren bisher nicht verboten. Ein schneller Blick auf das Handy wird nun ähnlich behandelt wie der Blick in den Rückspiegel: Solange die Aufmerksamkeit im Verkehr bleibt und keine Gefahr besteht, ist es gestattet.

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Die Aufmerksamkeit während dem Autofahren muss auf dem Verkeher liegen. - Depositphotos

Allerdings betont das Bundesgericht, dass das Handy normalerweise während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden sollte. Erlaubt ist dies nur in Ausnahmefällen. Und zwar, wenn die Aktion sehr kurz ist und weder die Sicht noch die Körperhaltung dadurch beeinträchtigt wird. Jeder Fall muss ausserdem individuell betrachtet werden.

Nach diesem Urteil musste das erstinstanzliche Gericht in Solothurn sein ursprüngliches Urteil überdenken. Trotz einer gewissen Verwunderung über den Entscheid akzeptierte es die Vorgaben des Bundesgerichts.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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