Rechtsschutz: Krank in den Ferien – bekomme ich die Tage zurück?
Die Sonne scheint, der Koffer ist gepackt – und dann schlägt die Grippe zu. Sind die Ferientage nun verloren oder kannst du sie nachholen? Wir klären auf.

Das Wichtigste in Kürze
- Wer in den Ferien krank wird, kann die Freitage unter Umständen zurückfordern.
- Ausschlaggebend sind der Schweregrad der Erkrankung und ein vorliegendes Arztzeugnis.
Du hast dich wochenlang auf deinen Urlaub gefreut: Endlich abschalten, Sonne tanken, vielleicht ein Drink am Pool. Doch kaum angekommen, fühlst du dich schlapp, bekommst Fieber und verbringst den ersten Ferientag im Hotelbett statt am Strand. Besonders ärgerlich, wenn du am Schluss das Gefühl hast: Von Erholung keine Spur.
Aber kannst du diese Tage von deinem Chef zurückfordern? Die gute Nachricht: Ja, unter bestimmten Bedingungen ist das möglich.
Ferien dienen der Erholung – das steht auch im Gesetz
In der Schweiz ist gesetzlich festgelegt: Ferien sollen der Erholung dienen (Art. 329d OR). Wenn du nachweislich nicht in der Lage bist, dich zu erholen, dann gelten diese Tage nicht als bezogene Ferien.
Das bedeutet:
- Ein Schnupfen reicht nicht.
- Eine ernsthafte Erkrankung schon.
- Entscheidend ist, ob du dich tatsächlich nicht erholen konntest – zum Beispiel bei Fieber, Grippe, Magen-Darm, Verletzungen oder Ähnlichem.
Wichtig: Arztzeugnis nicht vergessen
Damit du deine Ferientage später zurückfordern kannst, brauchst du ein offizielles Arztzeugnis, das möglichst:
- sofort nach Beginn der Krankheit ausgestellt wird,
- deine Arbeitsunfähigkeit und Ferienunfähigkeit klar festhält,
- und für jeden betroffenen Tag gültig ist.
Wenn du im Ausland krank wirst, solltest du das Arztzeugnis am besten auf Deutsch oder Englisch ausstellen lassen, um später Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn du krank wirst, musst du nicht automatisch auf deine Ferien verzichten – aber du musst es beweisen. Wichtig ist dabei auch, dass du nicht einfach «nur» arbeitsunfähig, sondern eben auch ferienunfähig bist.

Hierfür braucht es eben ein erhebliches Mass an Beeinträchtigung, wenn du beispielsweise durch deine gesundheitliche Einschränkung ans Bett gebunden bist und regelmässig zur Ärztin musst.
Lass dir ein ärztliches Attest ausstellen, sorge für klare Nachweise und informiere deinen Arbeitgeber so bald wie möglich. Dann kannst du deine Ferien zu einem späteren Zeitpunkt nachholen – hoffentlich dann bei bester Gesundheit.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.