Hypothek: Gibt es kantonale Unterschiede?
Abhängig davon, in welchem Kanton Sie Ihr Eigenheim gefunden haben, gelten bei der Hypothek unterschiedliche Konditionen. Warum, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz variieren die Hypothekarkonditionen je nach Kanton.
- Entscheidend sind die Lage und der Preis der Immobilie sowie Steuersätze.
In kaum einem anderen Land spielen Hypotheken eine solch tragende Rolle wie in der Schweiz. Angesichts der konstant hohen und teils weiter steigenden Immobilienpreise sind viele Käufer auf langfristige Kredite angewiesen. Sie gehen damit eine grosse finanzielle Abhängigkeit ein.
Doch obwohl die Schweiz einheitliche Grundlagen für die Finanzierung von Wohneigentum kennt, offenbaren sich bei genauerem Hinsehen kantonale Unterschiede. Diese spiegeln sich vor allem in den stark unterschiedlichen Immobilienpreisen wider.

Während Wohneigentum in ländlichen Regionen noch erschwinglich ist, bewegen sich die Preise in Städten und Agglomerationen auf einem hohen Niveau. Am höchsten sind die Quadratmeterpreise für Wohneigentum unter anderem in Zürich, Genf, Basel und Lausanne.
Lage beeinflusst Hypothekarzins
Zwar können die Banken nichts für diese regionalen Preisunterschiede, doch wirken sie sich unmittelbar auf ihre Kreditangebote aus. Denn die Preisdifferenzen beeinflussen auch die Höhe der benötigten Hypothek. Hinzu kommen die Anforderungen ans Eigenkapital und die Tragbarkeit potenzieller Käuferinnen und Käufer.
Darüber hinaus variieren auch die Zinssätze je nach Kanton. Der Grund: Viele Banken bewerten die Lage der Immobilie bei der Festlegung des Hypothekarzinses. In Städten mit hoher Nachfrage gelten Immobilien beispielsweise als sicherer, was zu günstigeren Zinsen führen kann. In ländlichen oder struktur-schwächeren Regionen ist oft aber das Gegenteil der Fall.

Kantonale Unterschiede gibt es aber auch bei den steuerlichen Abzügen. Zwar dürfen die Zinsen für die Hypothek in allen Schweizer Kantonen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Höhe und Berechnung des Abzugs unterscheiden sich aber. So legen die Kantone unterschiedliche Obergrenzen für den Zinsabzug fest.
Hypothek wird vom Vermögen abgezogen
Ein vergleichbares Bild zeigt sich beim Eigenmietwert. Die Kantone dürfen diesen höher ansetzen als das vom Bundesgericht festgelegte Minimum von 60 Prozent. Im Kanton Bern beispielsweise ist der Eigenmietwert eher höher angesetzt.
Zudem sind sie bei der Wahl der Berechnungsmethode des Mietwerts, der als Basis für den Eigenmietwert dient, frei. Das Problem dieser unterschiedlichen Berechnungen – je höher der Eigenmietwert, desto höher wird in den meisten Fällen auch die Steuerbelastung.

Der Bund diskutiert deshalb schon seit Jahren über eine Reform des Eigenmietwerts. Sodass nun am 28. September 2025 sogar die Schweizer Stimmbevölkerung über die Abschaffung des Eigenmietwerts abstimmt.
Nicht vergessen werden dürfen auch die Notariats- und Grundbuchkosten, die ebenfalls kantonal geregelt sind. Diese Gebühren beeinflussen die Gesamtkosten des Immobilienkaufs und damit indirekt die Finanzierungsstrategie.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sich der Föderalismus in der Schweiz nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich bemerkbar macht. Wer Wohneigentum erwerben möchte, sollte daher die kantonalen Rahmenbedingungen im Vorfeld genau prüfen.