Corona-Selbsttests für ungeimpfte Studierende in Rheinland-Pfalz nicht ausreichend

Ungeimpfte Studierende in Rheinland-Pfalz, die an Präsenzveranstaltungen ihrer Hochschule teilnehmen wollen, müssen weiterhin einen anerkannten negativen Coronatest vorweisen.

Corona-Schnelltest. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Urteil: Test muss von geschultem Personal vorgenommen werden.

Ein Selbsttest reicht nicht aus, wie das Verwaltungsgericht Mainz laut Mitteilung vom Dienstag entschied. Der Test muss von geschultem Personal vorgenommen werden. (AZ: 1 L 787/21.MZ)

Der Student einer Hochschule in Bingen wollte in einem Eilantrag gegen diese Regel vorgehen, weil sie seiner Ansicht nach in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zu unzumutbaren Belastungen führe. Dadurch könne er zur Aufgabe seines Studiums gezwungen werden. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab.

Dass Bürger selbst für Coronatests zahlen müssten, liege im Spielraum des Landes bei der Bekämpfung der Pandemie, urteilten die Richter. Mit kostenlosen Impfangeboten gebe es eine niedrigschwellige Alternative. Diese in Anspruch zu nehmen, sei zumutbar. Selbsttests führten zu einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Hochschulen, weil sie die Selbsttestungen der Studierenden überwachen müssten.

Für den Kläger entstehen nach Ansicht des Gerichts durch die Schnelltests an maximal drei Tagen in der Woche keine unzumutbaren Hindernisse. Weniger als 300 Meter von seiner Wohnung entfernt befinde sich eine an sieben Tagen die Woche geöffnete Teststation, die Studierenden einen Coronatest für zehn Euro anbiete. Dadurch entstünden dem Studenten Kosten von maximal 120 bis 150 Euro im Monat. Dass er dadurch nachhaltig in wirtschaftliche Not geriete, die ihn zur Aufgabe seines Studiums zwinge, habe er nicht beweisen können.