EU-Unterhändler einigen sich auf Aufsichtsrat-Geschlechterquote

Nach jahrelanger Blockade haben sich Unterhändler der EU-Länder und des EU-Parlaments auf verbindliche Frauenquoten in der EU für Leitungspositionen börsennotierter Unternehmen geeinigt. Konkret sollen die Staaten bis 2026 zwischen zwei Modellen wählen können.

Der Frauenanteil ist deutlich geringer. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Entweder sollen mindestens 40 Prozent der Mitglieder von nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitgliedern Frauen sein, wie die Vize-Präsidentin des EU-Parlaments Evelyn Regner am Dienstagabend mitteilte.

Die andere Möglichkeit sehe vor, einen durchschnittlichen Frauen-Anteil von 33 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände zu erreichen. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse zahlen.

Eine solche Vorgabe sei längst überfällig: «Nach Schätzungen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen sind derzeit nur 30,6 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder weiblich und nur 8,5 Prozent der Vorstände in der EU mit Frauen besetzt», so die als Chefverhandlerin an den Verhandlungen beteiligte Sozialdemokratin.

Das Vorhaben ist geschlechtsneutral. Sprich: Wenn in einem entsprechenden Gremium mehr Frauen als Männer sässen, profitierten auch Männer von der Regelung. Formell müssen EU-Staaten und Europaparlament der Einigung noch zustimmen.

Massgeblich für die nun gefundene Einigung war auch der Regierungswechsel in Deutschland. Unter Ex-Kanzlerin Angela Merkel stand Deutschland einer Einigung noch im Weg.

In der Schweiz liegt die Frauenquote in den Verwaltungsräten börsenkotierter Unternehmen aktuell bei rund 24 Prozent, wie eine Anfang Juni veröffentlichte Datenanalyse der Finanznachrichtenagentur AWP zeigte. Damit nähert man sich - zumindest im Durchschnitt über alle Unternehmen gesehen - der Vorgabe des Bundes an, die ab 2026 in den Verwaltungsräten mindestens 30 Prozent Frauen vorsieht.