EU

EU-Kommissarin: Gutschein für Flugstreichung nur bei Zustimmung des Kunden legal

AFP
AFP

Deutschland,

Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung nach Angaben der EU-Kommission nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt.

Lufthansa-Maschinen am Münchner Flughafen Franz Josef Strauss
Lufthansa-Maschinen am Münchner Flughafen Franz Josef Strauss - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Kostenerstattung bei Stornierungen wegen Coronavirus.

Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung «Die Welt» (Donnerstagsausgabe). Die Rechtslage sei in dieser Frage «klar».

Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden bei aufgrund der Pandemie stornierten Flügen offensiv Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Nach Artikel 8 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung müssen Fluglinien bei gestrichenen Flügen allerdings den vollen Ticketpreis erstatten, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Das gilt auch bei aussergewöhnlichen Umständen wie der Coronavirus-Pandemie.

Für die Fluggesellschaften entwickeln sich die derzeit massiv wachsenden Rückzahlungsansprüche der Kunden zu einer enormen wirtschaftlichen Belastung.

dja

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Testament
409 Interaktionen
Besonders Frauen
Meret Schneider Kolumne
539 Interaktionen
Meret Schneider

MEHR IN NEWS

brasilien entwaldung
Im Jahr 2024
a
Provokationen
Hozier
1 Interaktionen
Er spendet Einnahmen
Eurovision Song
2 Interaktionen
Basel

MEHR EU

António Costa
4 Interaktionen
Fortschritte
albanien Tiktok
1 Interaktionen
Digitalregeln
sanktionen
55 Interaktionen
Gegen Russland
EU Rahmenabkommen
44 Interaktionen
Schweiz-EU

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Bayern Müller
2 Interaktionen
Wohin nach Bayern?
Bundesinnenminister
1 Interaktionen
Kontrollen
Beisetzung Holocaust-Überlebende Margot Friedländer
In Deutschland
Bundesliga