Donald Trump: Erneut im Fall Carroll vor Gericht

Donald Trump wurde von der Autorin E. Jean Carroll just vor Gericht besiegt. Nun zieht die 79-Jährige mit einer erneuten Klage nach.

Die Autorin E. Jean Carroll im Fall gegen Donald Trump. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die US-Autorin E. Jean Carroll erhielt Recht in einem Fall gegen Donald Trump.
  • Der soll die Frau 1990 in einem Kaufhaus vergewaltigt haben.
  • Nach dem Urteil beleidigte er die Schriftstellerin.
  • Aufgrund dessen zieht diese erneut vor Gericht gegen den ehemaligen US-Präsidenten.

Vor zwei Wochen wurde der ehemalige US-Präsident Donald Trump verurteilt. Der soll nun eine Entschädigung in Millionenhöhe wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zahlen.

Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch und Verleumdung der US-Autorin E. Jean Carroll. Doch die geht jetzt erneut gegen Trump vor.

Trump äusserte sich nach dem Gerichtsurteil negativ über Carroll

Grund dafür seien Beleidigungen, die Donald Trump am Tag nach dem Urteil im Sender CNN gegen die Schriftstellerin ausgesprochen hatte. Das berichteten US-Medien übereinstimmend am Montag (Ortszeit). Unter Berufung auf die Unterlagen, die Carroll bei einem Gericht in New York eingereicht hatte. Demnach fordert sie jetzt eine weitere «sehr substanzielle» Summe.

Protestierende vor dem Gericht. Sie schenken der Autorin, die sich im Gerichtsstreit mit Donald Trump befindet, Glauben. - keystone

Eine New Yorker Geschworenenjury hatte die ursprüngliche Klage am 9. Mai als erwiesen angesehen. Dieser zufolge soll Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht haben.

Trump muss auch fünf Millionen Dollar an die heute 79-Jährige zahlen. Die Jury ordnete dies wegen Verleumdung an. Trump legte Berufung gegen das Urteil ein.

Am Tag nach dem Urteil leugnete Trump bei CNN laut Berichten erneut Carrolls Darstellung des Vorfalls. Und warf der Autorin vor, es handle sich um eine «erfundene Geschichte». Trump behauptete zudem, er habe Carroll niemals getroffen und nannte sie eine «Verrückte».

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Die Autorin lässt die Beleidigungen nicht ungesühnt

Trumps Verhalten müsse eine «sehr substanzielle» Schadenersatzzahlung nach sich ziehen. So heisst es, in den nun bei Gericht eingereichten Unterlagen, Berichten zufolge. Auch, um den Ex-Präsidenten davon abzuhalten, weitere Beleidigungen auszusprechen.

Eine Gerichtszeichnung von E. Jean Carroll, im Fall gegen Donald Trump. - keystone

Die Schriftstellerin Carroll hatte Donald Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte alle Anschuldigung stets von sich gewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen.