«Die Führung der Uefa hat die richtige Entscheidung getroffen», erklärte Ungarns Aussenminister Peter Szijjarto am Dienstag.
Szijjarto beim EU-Ministertreffen in Luxemburg
Szijjarto beim EU-Ministertreffen in Luxemburg - POOL/AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Münchner Stadtrat wollte das Stadion in Regenbogenfahren erstrahlen lassen.
  • Die Uefa lehnt dies mit Verweis auf ihre «politische und religiöse» Neutralität ab.
  • Laut Ungarns Aussenminister habe der Verband «gesunden Menschenverstand» bewiesen.

Ungarn hat das Verbot der Uefa zum geplanten Anstrahlen des Münchner Stadions in den Regenbogenfarben beim EM-Vorrundenspiel am Mittwoch begrüsst. «Die Führung der Uefa hat die richtige Entscheidung getroffen, indem sie sich nicht an einer politischen Provokation gegen Ungarn beteiligt», erklärte Ungarns Aussenminister Peter Szijjarto am Dienstag. «Gott sei Dank haben die Führungspersönlichkeiten des Europäischen Fussballs gesunden Menschenverstand bewiesen.»

Der Münchner Stadtrat wollte, dass das Fussballstadion beim letzten Europameisterschafts-Vorrundenspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Ungarn als «Zeichen für Weltoffenheit und Toleranz» in den Regenbogenfarben erstrahlt. Hintergrund ist ein vergangene Woche in Ungarn verabschiedetes Gesetz, das «Werbung» für Homosexualität oder Geschlechtsangleichungen bei Minderjährigen verbietet. Dies hatte europaweit Kritik ausgelöst.

Verweis auf «politische und religiöse» Neutralität

Die endgültige Entscheidung über die Aktion in München lag bei der Uefa als Ausrichterin der Fussball-EM. Der Verband entschied sich am Dienstag unter Verweis auf seine «politische und religiöse» Neutralität gegen die Regenbogenfarben: «Angesichts des politischen Kontextes dieser Anfrage – eine Botschaft, die auf eine Entscheidung des ungarischen Nationalparlaments abzielt – muss die Uefa ablehnen.»

Ungarn steht auch in der EU seit Jahren wegen Einschränkungen der Rechte von Minderheiten und der Medienfreiheit am Pranger. Die Europaminister befassten sich am Dienstag erneut mit der Lage im Rahmen eines Verfahrens, das theoretisch bis zum Entzug der Stimmrechte auf EU-Ebene führen kann.

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