Im August muss der ehemalige Fifa-Präsident Sepp Blatter der Bundesanwaltschaft Red und Antwort stehen. Im Mittelpunkt steht eine Zahlung an Michel Platini
Sepp Blatter Fifa
Sepp Blatter (Ex-Präsident Fifa) bei einer Pressekonferenz im Februar 2019. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ex-Fifa-Präsident muss im August vor der Bundesanwaltschaft aussagen.
  • Dies bestätigt der Sprecher des 85-Jährigen.
  • Die Einvernehmung wird wegen der Gesundheit von Blatter zwei Stunden dauern.

Der frühere Chef des Fussball-Weltverbandes FIFA, Sepp Blatter, wird am 9. August von der Schweizer Bundesanwaltschaft einvernommen.

Es geht um eine Zahlung von zwei Millionen Franken der FIFA an Michel Platini aus dem Jahr 2011. Das bestätigte Blatters Sprecher. Zuvor hatte die Zeitung «L'Equipe» darüber berichtet. Hintergrund ist der Verdacht des Betruges, eventueller Veruntreuung, und der Urkundenfälschung.

Blatter (85) war Anfang des Jahres lange im Krankenhaus und anschliessend zur Kur. Deshalb war die geplante Befragung verschoben worden. Wegen seiner Gesundheit ist die Befragung in Zürich auf maximal zwei Stunden angesetzt. «Sollten in dieser Zeit nicht alle Fragen beantwortet sein, wird die Befragung an den nächsten Tagen fortgesetzt», sagte sein Sprecher.

Sepp Blatter muss ab Oktober weitere Strafe absitzen

Blatter war bis Herbst 2015 FIFA-Präsident. Ehe er zusammen mit Platini von der Ethikkommission des Verbandes suspendiert und später zunächst für acht Jahre gesperrt wurde. Die Sanktion wurde dann auf sechs Jahre reduziert.

Sepp Blatter Michel Platini
Sepp Blatter (links) und Michel Platini (rechts) schütteln sich die Hände. - Keystone

Nach Ablauf der Strafe am 8. Oktober 2021 muss Blatter aber noch eine weitere Strafe absitzen: Ende März hatte die Ethikkommission des Verbands ihn und den ehemaligen Generalsekretär Jerôme Valcke für je sechs Jahre und acht Monate für nationale und internationale Fussball-Tätigkeiten gesperrt.

Blatter und Valcke werden mehrere Vergehen zur Last gelegt. Darunter Interessenkonflikte oder das Angebot beziehungsweise die Annahme von Geschenken oder sonstigen Vorteilen.

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