DFB: Leistner und HSV legen Einspruch gegen Sperre ein
Fussball-Profi Toni Leistner und der Hamburger SV gehen beim DFB gegen die Sperre des Verteidigers vor. Sie legen fristgerecht Einspruch ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Toni Leistner und der Hamburger SV legen für die Sperre des Verteidigers Einspruch ein.
- Das Sportgericht des DFB hat Leistner für fünf Pflichtspiele gesperrt.
- Zudem legen sie ihm eine hohe Geldstrafe auf.
Der Hamburger SV und dessen Verteidiger Toni Leistner gehen beim DFB gegen die Sperre für Leistner vor. Der Spieler und der Zweitligist legten am Montag fristgerecht Einspruch beim Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes ein, bestätigte der HSV auf Anfrage.
Das Sportgericht hatte Leistner für fünf Pflichtspiele gesperrt. Zwei davon auf Bewährung - und ihm zudem eine Geldstrafe von 8000 Euro auferlegt.
Der 30-Jährige hatte nach dem Pokalspiel des DFB bei Dynamo Dresden (1:4) einen Zuschauer auf der Tribüne attackiert. Dieser hatte ihn zuvor heftig beleidigt. Zudem trug der Profi bei der Aktion keinen Mund- und Nasenschutz. Dies ist einen Verstoss gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept in der Coronavirus-Pandemie.
Leistner wurde von seinen HSV-Kollegen separiert, verpasste den Saisonauftakt in der 2. Bundesliga am Freitag gegen Fortuna Düsseldorf (2:1) und kehrte auch am Montag vorsichtshalber noch nicht ins Training zurück.
Leistners Anwalt Christoph Schickhardt hatte dem Pay-TV-Sender Sky gesagt: Man könne das Urteil so nicht akzeptieren und wolle die Sache in Ruhe mündlich vor Ort besprechen. Schickhardt und Leistner erhoffen sich eine Reduzierung der Sperre.
DFB-Richter Hans E. Lorenz hatte allerdings darauf verwiesen, dass für Leistner schon mildernde Umstände berücksichtigt worden seien. Er erklärte dies mit den Beleidigungen durch den Fan. Aber auch mit dem Umstand, dass Leistner sportgerichtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sei und sein Fehlverhalten bedauere.
Lorenz sagte aber auch: «Der Übergriff eines Spielers auf einen Besucher ist ein gravierender Vorfall. So etwas kann nicht mit einem Freispruch enden.»