Ex-DFB-Nationalspieler Jerome Boateng geht gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung in Berufung. Auch die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein.
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Jerome Boateng (re.) mit seinem Anwalt Kai Walden. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jerome Boateng (33) geht gegen das Urteil wegen Körperverletzung in Berufung.
  • Boateng war vergangene Woche zu knapp zwei Millionen Franken Strafe verurteilt worden.
  • Auch die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen das Urteil ein.

Der deutsche Ex-Fussballnationalspieler Jerome Boateng geht gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung vor. Sein neuer Anwalt habe Berufung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Donnerstag auf Anfrage.

Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage legten den Angaben zufolge Rechtsmittel ein. Das Gericht hatte den 33-jährigen Weltmeister von 2014 letzte Woche der Körperverletzung an seiner früheren Freundin für schuldig befunden.

Jerome Boateng verurteilt, aber nicht vorbestraft

Boateng wurde vom Amtsgericht zur Zahlung von rund zwei Millionen Franken Strafe verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Fussballer seiner Ex-Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte.

30 000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert.

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