Ex-DFB-Nationalspieler Jerome Boateng geht gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung in Revision. Er will das Urteil nicht hinnehmen.
Jerome Boateng
Fussball-Profi und Ex-Nationalspieler Jerome Boateng steht zu Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal. Peter Kneffel/dpa - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jerome Boateng (34) geht gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung in Revision.
  • Der Ex-DFB-Nationalspieler war zu einer Busse von 1,2 Millionen verurteilt worden.

Der deutsche Fussballprofi Jerome Boateng will auch seine zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nicht hinnehmen. Einer seiner Verteidiger legte Revision gegen das Urteil ein. Das teilte das Landgericht München I gegenüber der DPA mit.

Boateng war vor einer Woche wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen worden. Das Landgericht München I verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10'000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro.

Damit wäre Boateng vorbestraft. Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar mit 1,8 Millionen Euro eine höhere Geldstrafe verhängt, aber nur zu 60 Tagessätzen. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.

Vorwürfe gegen Jerome Boateng «erfunden»?

«Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen», hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Seine Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34-jährigen Jerome Boateng beantragt.

Die Verteidigung ging davon aus, dass Boatengs Ex-Freundin die Vorwürfe «im Kampf um die Kinder» erfunden und «instrumentalisiert» habe. Sie beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten und stellten auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. Ob auch die Anklagebehörde Revision einlegen will, war zunächst noch unklar. Die Frist sollte um Mitternacht ablaufen.

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