Nach dem Prozess von Jérôme Boateng prüft die Staatsanwaltschaft die Rechtsmittel.
Gegen Fussball-Profi Jerome Boateng wird wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verhandelt. Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft erwägt in Berufung zu gehen. Foto: Peter Kneffel/dpa
Gegen Fussball-Profi Jerome Boateng wird wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verhandelt. Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft erwägt in Berufung zu gehen. Foto: Peter Kneffel/dpa - sda - Keystone/dpa/Peter Kneffel
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft erwägt eine Berufung nach dem Gerichtsentscheid.
  • Jérôme Boateng muss eine Geldstrafe von 1,8 Millionen bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft erwägt eine Berufung. Dies nach der Verurteilung des deutschen Ex-Nationalspielers Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe. Grund dafür waren Körperverletzungen an seiner früheren Freundin. «Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen», sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.

Am Abend zuvor hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30’000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30’000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Jérôme Boateng
Jérôme Boateng im Gerichtssaal in München. - Keystone

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert – und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwägt, Rechtsmittel einzulegen, beantwortete er bis Freitagfrüh nicht.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FreispruchStrafeEuro