Die Rückkehr russischer und belarussischer Sportler liegt nach dem IOC-Votum wieder in den Händen der Weltverbände. Der Dachverband rät von Alleingängen ab.
Die Rückkehr russischer und belarussischer Sportler liegt nach dem IOC-Votum wieder in den Händen der Weltverbände.
Die Rückkehr russischer und belarussischer Sportler liegt nach dem IOC-Votum wieder in den Händen der Weltverbände. - Laurent Gillieron/KEYSTONE/dpa

In der heiklen Frage der Wiederzulassung russischer und belarussischer Sportler empfiehlt das IOC den Weltverbänden die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums.

Damit solle eine einheitliche Auslegung der vom Internationalen Olympischen Komitees beschlossenen Richtlinien für die Rückkehr der Athleten beider Länder in den Weltsport gesichert werden, teilte der Dachverband mit.

Das Gremium solle unter dem Dach der Vereinigungen der Sommer- und Wintersportverbände sowie der nichtolympischen Weltverbände gegründet werden, hiess es weiter. Zuvor hatte das IOC Leitlinien verkündet, unter denen Sportlerinnen und Sportler aus Russland und Belarus wieder an Wettbewerben teilnehmen können.

Neutrale Einzelstarter

Unter anderem empfahl der olympische Dachverband, dass diese Sportler als neutrale Einzelstarter unter der französischen Abkürzung AIN geführt werden sollen. Ihre Wettkampfkleidung soll entweder komplett weiss oder in einer anderen einzelnen Farbe gestaltet sein. Teamlogos sind Russen und Belarussen ebenso untersagt wie nationale Symbole, Flaggen und das Abspielen ihrer Hymnen.

Sportler aus beiden Ländern mit Verbindung zu Militär und Sicherheitsorganen sowie Mannschaften bleiben ausgesperrt. Mit Blick auf die Entscheidungen der Weltverbände sagte IOC-Präsident Thomas Bach: «Wir müssen ihnen vertrauen, die beste Lösung zu finden. Es gibt keine Lösung, die für alle gleichermassen passt.»

Den zugelassenen russischen und belarussischen Sportlern soll es verboten sein, bei offiziellen Wettkämpfen, in Interviews und in den sozialen Netzwerken ihre Unterstützung für ihre Länder und den Krieg in der Ukraine zu zeigen. Dies gelte auch für nationale Wettbewerbe, bei denen sie sich für internationale Events qualifizieren könnten, heisst es in den IOC-Empfehlungen. Im Falle eines Verstosses sollen die Weltverbände umgehende Strafen aussprechen.

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