Im Kanton Tessin erhalten zurückgetretene oder abgewählte Regierungsräte keine lebenslängliche Pension mehr: Eine entsprechende Gesetzesänderung haben die Tessinerinnen und Tessiner mit 52,1 Prozent Ja-Stimmen genehmigt. Eine Verfassungsänderung für mehr Ernährungssouveränität wurde ebenfalls angenommen.
Tessin
Im Tessin erhalten Ex-Regierungsräte keine lebenslängliche Pension mehr. - sda - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Änderungen für die Pension von Regierungsrätinnen und Regierungsräten wurden mit 51'807 Ja gegen 47'643 Nein Stimmen angenommen, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Die Stimmbeteiligung lag bei 47,3 Prozent.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass ein Mitglied der Regierung, das vor Erreichen des 55. Lebensjahrs zurücktritt oder abgewählt wird, eine Abgangsentschädigung erhält. Ist es älter als 55 Jahre, wird ihm bis zum Erreichen des Pensionsalter ein Übergangseinkommen ausbezahlt. Heute erhalten Tessiner Regierungsräte nach ihrem Rücktritt beziehungsweise ihrer Abwahl eine lebenslange Pension.

Zudem werden die Pensionskassenbeiträge der Regierungsräte im Tessin neu in die kantonale Pensionskasse einbezahlt. Aktuell erhalten die Regierungsmitglieder ihre Pension direkt vom Kanton.

Die Verfassungsänderung zur Ernährungssouveränität hat der Tessiner Souverän mit 61'757 Ja- gegen 37'618 Nein-Stimmen angenommen. Diese sieht vor, Ackerflächen stärker zu schützen sowie Produktion und Vertrieb von lokalen Lebensmitteln aufzuwerten. Dadurch möchte das überparteiliche Initiativkomitee - bestehend aus Partito comunista, SP, Grüne, CVP und Lega - den Selbstversorgungsgrad des Kantons erhöhen.

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