Der Ständerat klärt die Unterbindung überparteilicher Listenverbindungen sowie die Anzahl-Beschränkung innerparteilicher Listenverbindungen ab.
listenverbindungen ständerat
Thierry Burkart spricht zur Kleinen Kammer im Ständerat in Bern. - keystone

Der Ständerat lässt klären, wie bei nächsten Nationalratswahlen Listenverbindungen eingeschränkt werden könnten. Es geht um die Frage, ob überparteiliche Listenverbindungen unterbunden und die Zahl der innerparteilichen Listenverbindungen beschränkt werden können.

Er hat am Donnerstag zwei Motionen von Thierry Burkart (FDP/AG) zur Vorprüfung an die zuständige Kommission geschickt. Mit der ersten verlangt der FDP-Parteipräsident eine Gesetzesanpassung, um überparteiliche Listenverbindungen zu untersagen respektive unnötig zu machen. Dafür soll das Verteilverfahren für die Nationalratssitze angepasst werden.

Grosse Parteien begünstigt – Gleichstellung gewünscht

Die heute angewandte Verteilmethode nach Hagenbach-Bischoff begünstige grosse Parteien, machte Burkart dazu geltend. Um alle Parteien unabhängig von deren Wähleranteil gleich zu behandeln, bräuchte es ein Verfahren mit Standardrundung.

Mit der zweiten Motion fordert Burkart Einschränkungen für Listen-Unterverbindungen. Ihm schwebt eine Begrenzung auf drei verbundene Listen pro Partei und Kanton vor.

Bundesrat empfiehlt Ablehnung

Zwischen 2003 und 2023 habe sich die Zahl der Kandidierenden und Listen für die Nationalratswahl mehr als verdoppelt: Die Zahl der eingereichten Listen sei von 262 auf 618 gestiegen und die Zahl der Kandidierenden von 2836 auf 5909, macht Burkart zur Forderung geltend.

Der Bundesrat empfiehlt beide Motionen zur Ablehnung und verweist dabei auf Untersuchungen im Parlament zum Thema Wahlsysteme und Wahlregeln. Diesen Abklärungen solle nicht vorgegriffen werden. Der Ständerat wies die beiden Motionen nun der zuständigen Kommission zu, um Resultate dieser Arbeiten abzuwarten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Thierry BurkartGleichstellungBundesratParlamentFDPStänderat