Regierung

St. Galler Regierung stellt sich hinter Kopftuchverbot an Schulen

Die St. Galler Regierung hat sich hinter ein Kopftuchverbot an St. Galler Schulen gestellt. Anders als vier Motionäre der SVP, GLP, Mitte und FDP, die ein Verbot religiöser Symbole an allen öffentlichen Schulen forderten, will die Regierung ein solches auf die obligatorische Schulzeit begrenzen.

Die St. Galler Regierung stellt sich hinter ein Kopftuchverbot an Schulen, zumindest in den Volksschulen. (Symbolbild)
Die St. Galler Regierung stellt sich hinter ein Kopftuchverbot an Schulen, zumindest in den Volksschulen. (Symbolbild) - KEYSTONE/APA/APA/HELMUT FOHRINGER

Wie damit umgehen, wenn eine Lehrerin an einer öffentlichen Schule ein Kopftuch tragen will? Diese Debatte kam vergangenen Sommer im Kanton St. Gallen auf und wird den Kantonsrat in der Juni-Session beschäftigen. Vor kurzem hat sich die St. Galler Regierung zu diesem Thema geäussert und festgehalten, dass sie grundsätzlich hinter einem Kopftuchverbot steht.

Auslöser der Diskussion um ein solches Verbot für Lehrerinnen war eine Gruppe von Eltern in der Gemeinde Eschenbach SG. Sie wehrte sich im Sommer 2025 gegen eine junge Lehrerin, welche aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Schliesslich entschied sich die Schule, das Anstellungsverhältnis mit der Primarlehrerin doch nicht einzugehen, wie die Onlineplattform «Linth24» damals berichtete.

Das Tragen religiöser Symbole oder Kleidung sei im Kanton St. Gallen in der Schulpraxis kein grosses Thema. Dies hielt die St. Galler Regierung in einer Antwort auf eine einfache Anfrage von einem Mitte, SVP- und GLP-Kantonsratsmitglied zum Thema Lehrpersonen und religiöse Symbole fest, die zusätzlich zu einer Motion von Mitgliedern der SVP, GLP, Mitte und FDP sowie 50 Mitunterzeichnenden eingereicht worden war. Im Einzelfall seien solche Debatten allerdings «von einer hohen Emotionalität und grosser öffentlicher Wirkung» begleitet.

Und obwohl Diskussionen rund um das Kopftuch oder andere religiöse Symbole und Kleidungsstücke selten sind, stellt sich die Regierung hinter ein entsprechendes Verbot. Sie verweist dabei vor allem auf Bundesgerichtsurteile. Unter anderem auf eines vom Januar 2025, das sogenannte «Kathi-Urteil». Mit diesem habe das Bundesgericht das Neutralitätsgebot für öffentliche Schulen nochmals konkretisiert. Darin wurde festgehalten, dass öffentliche Schulen neutral sein müssen, um jedem Einzelnen zu ermöglichen, frei über Glaubensfragen zu entscheiden.

Auch zur Frage, was alles als religiöses Symbol oder religiös motivierte Kleidung gilt, verweist die Regierung auf das Bundesgericht. Abschliessend könne die Frage zwar nicht beantwortet werden. Zu diesen zähle das Gericht in Lausanne neben dem Kopftuch aber beispielsweise die jüdische Kippa, das Habit christlicher Ordensschwestern- und brüdern oder Symbole wie sichtbar getragene Kreuze.

Nicht zuletzt verweist die Regierung auf ein Bundesgerichtsurteil von 1997. Damals beurteilte es ein Kopftuchverbot für Lehrpersonen an Schulen im Kanton Genf als zulässig, weil es verhältnismässig und gesetzlich geregelt sei. Das Bundesgericht habe damals insbesondere darauf verwiesen, dass Kinder im Primarschulalter besonders beeinflussbar seien. Deshalb sei von diesen Lehrpersonen eine «besondere Zurückhaltung» beim Ausdruck ihres Glaubens gefordert.

Die Regierung änderte deshalb den ursprünglichen Motionstext leicht ab. Sie soll dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zur Änderung des Volksschulgesetzes vorlegen, «um das Tragen von religiös motivierten Kleidungsstücken beziehungsweise Symbolen durch Lehrpersonen in der Volksschule im Sinn der Bevölkerung kantonal einheitlich zu untersagen», heisst es in der Version der Regierung. Im ursprünglichen Text der Motionäre hiess es «durch Lehrpersonen an öffentlichen Schulen.»

Geht es nach dem Willen der Regierung, gilt ein künftiges Kopftuchverbot damit nicht für Mittel- und Berufsfachschulen. «Die Kinder sind noch jünger und die Lehrpersonen sind ganz starke Bezugspersonen der Kinder. Je nach Situation gibt es auch sehr viel Interaktion mit den Eltern», sagte SP-Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Bettina Surber in einer Sendung des Regionaljournals Ostschweiz von Radio SRF zur Situation an den Primarschulen und an der Oberstufe.

Der religiösen Neutralität komme während der obligatorischen Schulzeit eine grosse Bedeutung zu, so Surber weiter. Dadurch lasse sich ein Eingriff in die Glaubensfreiheit der einzelnen Lehrpersonen rechtfertigen.

Anders sei die Situation in den Berufsfach- und Mittelschulen, heisst es in n, heisst es in der Antwort der Regierung auf die einfache Anfrage weiter. Die Schülerinnen und Schüler hätten dann die «Religionsmündigkeit» erreicht und seien selbständiger sowie unabhängiger.

Überhaupt möchte die St. Galler Regierung ein potentielles Verbot zum Tragen religiöser Symbole nicht noch weiter ausdehnen, etwa auf Verwaltungsangestellte. Genf kennt ein Verbot zum Tragen religiöser Symbole für Staatsangestellte. Allerdings sei der Kanton stark laizistisch geprägt und die Laizität (strikte Trennung von Staat und Religion) explizit in einem Gesetz festgehalten. St. Gallen hingegen bekenne sich in der Verfassung zu christlich-humanitären Grundsätzen.

Die Regierung bezweifelt daher, dass das Bundesgericht bei einer allfälligen Überprüfung ein solch weitgehendes Verbot religiöser Symbole mittragen würde. Anders bei einem Verbot in der Volksschule, sollte eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Änderungsbedarf bei der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen (PHSG) sieht die Regierung zudem keinen. In der einfachen Anfrage wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Widerspruch bestehe zwischen Ausbildungspraxis und späteren Berufsanforderungen.

Denn während der Ausbildung und Praktika erlaube die PHSG beispielsweise das Tragen von Kopftüchern. Die Regierung verneint. Das Thema religiöser Symbole werde während der Ausbildung breit und immer wieder diskutiert sowie auf Spannungsfelder hingewiesen.

Wird die Motion durch den Kantonsrat überwiesen, muss die Regierung innerhalb von drei Jahren eine Botschaft und einen Entwurf zur Gesetzesänderung vorlegen. Gegen eine Gesetzesänderung kann das Referendum ergriffen werden.

Kommentare

User #4317 (nicht angemeldet)

Aha. Wird das Jesuskreuz auch verboten?

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