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Regierung will Mindestgrösse für AHV-Zweigstellen vorgeben

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Bern,

Der Kanton Bern revidiert sein Einführungsgesetz zum AHV-Gesetz des Bundes: Das sperrig klingende Vorhaben hat konkrete Auswirkungen auf die bernischen Gemeinden und die Bevölkerung. Es geht darum, die AHV-Zweigstellen sinnvoll zu bündeln.

Der Kanton Bern will seine AHV-Zweigstellen in den Gemeinden sinnvoll bündeln. (Symbolbild)
Der Kanton Bern will seine AHV-Zweigstellen in den Gemeinden sinnvoll bündeln. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Nach neustem Bundesrecht sind die Kantone nicht mehr verpflichtet, in den Gemeinden eine AHV-Zweigstelle zu führen. Vor diesem Hintergrund hat der Kanton Bern zusammen mit dem Verband Bernischer Gemeinden, den Bernischen AHV-Zweigstellenleitenden sowie der Ausgleichskasse eine Revision erarbeitet. Diese schickt der Regierungsrat nun in die Vernehmlassung, wie er am Donnerstag mitteilte.

Der Regierungsrat betonte in seiner Mitteilung die Wichtigkeit der Zweigstellen in den Gemeinden als Anlaufstellen. Auf der anderen Seite würden die Aufgaben gerade für kleine Zweigstellen immer komplexer und die personellen Ressourcen seien begrenzt.

Neu will der Regierungsrat deshalb auf Verordnungsebene verbindliche Vorgaben für die Mindestgrösse der Stellen und zu den Anforderungen an das Fachpersonal machen.

Ziel ist es laut Mitteilung, die Kompetenzen zu konzentrieren und mit Zusammenschlüssen ausreichend grosse Stellen zu fördern. Idealerweise verfügten Gemeindezweigstellen künftig über mindestens 300 Stellenprozente. Als Mindestvorgabe gälten 150 Stellenprozente. Für Randregionen seien Ausnahmen möglich, schreibt der Regierungsrat.

Mit diesen Regelungen könne das Fachwissen des Personals sowie die Qualität und Zugänglichkeit der Dienstleistungen gewährleistet werden.

«Mit der Revision modernisiert und stärkt der Regierungsrat den Service public im Sozialversicherungsbereich», wird die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann (SP) in der Mitteilung zitiert.

Auch die Finanzierung wird angepasst: Aufgrund der Digitalisierung im Bereich der AHV reduziert sich der Aufwand der Gemeindezweigstellen deutlich, wie der Regierungsrat der Ansicht ist. Deshalb sollen den Gemeinden als Trägerinnen der Zweigstellen künftig keine Kosten mehr für die verbleibenden Aufgaben in der AHV vergütet werden.

Die Aufgaben im Bereich der Familienzulagen werden weiterhin entschädigt. Auch in Zukunft stellt die Ausgleichskasse des Kantons Bern eine Unterstützung der Zweigstellen sicher, etwa durch IT-Zugang, Schulungen und fachliche Beratung.

Der Regierungsrat strebt ein Inkrafttreten der Vorlage per 1. Januar 2029 an. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben für die Zweigstellen ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.

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