Regierung unterstützt ein Kurzzeitgymnasium in der Stadt Zug
Der Zuger Regierungsrat befürwortet die Einrichtung eines Kurzzeitgymnasiums in der Stadt Zug. Er hat ein entsprechendes Postulat der FDP erheblich erklärt, wie er in der Antwort auf den Vorstoss am Montag mitteilte.

Wer im Kanton Zug eine Kantonsschule besuchen möchte, kann dies aktuell an drei Standorten tun: in der Stadt Zug, in Menzingen sowie seit letztem Sommer auch in Rotkreuz. Dort findet der Unterricht derzeit noch in einer provisorischen Anlage statt. Der Bezug des definitiven Schulgebäudes ist bis 2031 vorgesehen.
Der neue Standort in Rotkreuz führe zu einer Entlastung der Kantonsschule in der Stadt Zug, hielt FDP-Kantonsrat Karl Bürgler in einem Postulat fest. Der Druck auf das Langzeitymnasium in der Stadt Zug bleibe jedoch «gross», es drohten «Kapazitätsengpässe». Ein zusätzliches Kurzzeitgymnasium in der Stadt würde nach seiner Auffassung zudem den «dualen Bildungsweg» stärken.
Im Namen seiner Fraktion beantragte er die Schaffung dieses neuen Bildungsangebots spätestens nach Abschluss der Gesamtsanierung der Kantonsschule Zug, die für die Jahre 2028 bis 2033 vorgesehen ist.
Die Regierung steht dem Prüfauftrag offen gegenüber, wie aus ihrer Antwort auf den Vorstoss hervorgeht. Sie unterstützt das Anliegen insbesondere wegen der effizienten Nutzung der Kapazitäten und der «regionalen Gleichbehandlung».
Zudem seien die Voraussetzungen durch die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität – ab 2029/30 gelten neue Lehrpläne, die ein gemeinsames Wahlpflichtangebot von Kurz- und Langzeitgymnasium ermöglichen – sowie durch die Sanierung der Kantonsschule Zug gegeben.
Der Kantonsrat wird voraussichtlich an seiner nächsten Session am 26. Februar über das Geschäft beraten.










