Zuger Regierungsrat lehnt Steuerabzug für Vollzeitarbeit ab
Wer im Kanton Zug Vollzeit statt Teilzeit arbeitet, soll steuerlich nicht belohnt werden. Der Regierungsrat lehnt eine Motion der FDP für einen «Vielarbeitsabzug» aus rechtlichen und praktischen Gründen ab.

Die freisinnige Fraktion sieht in dem Steuerbonus ein Mittel, die Attraktivität der Vollzeitarbeit gegenüber der Teilzeitarbeit zu steigern und damit den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Als möglichen «Vielarbeitsabzug» schlug sie einen Einkommensabzug von 20 Franken pro Arbeitsstunde vor, die jemand über das Pensum von 80 Prozent hinaus leistet.
Der Regierungsrat schreibt in seiner am Montag veröffentlichten Antwort, dass der Kanton Zug einen solchen Abzug gar nicht einführen könne, weil er vom Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes nicht vorgesehen sei. Zudem sei das Thema der Motion auf Bundesebene schon diskutiert worden, habe sich aber nicht durchsetzen können.
Er anerkenne das Grundanliegen der Motion, schrieb der Zuger Regierungsrat. Auch sei es richtig, angesichts des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklungen nach Massnahmen zu suchen, welche die Vollzeitarbeit attraktiver machten. Dennoch sei der «Vielarbeitsabzug» in seiner Beurteilung nicht geeignet.
Schwierigkeiten sieht der Regierungsrat etwa bei der Definition der Vollzeitarbeit, bei der Behandlung der selbständigen Erwerbsarbeit, bei der Bewertung der unentgeltlichen Mitarbeit im Betrieb des Ehepartners oder bei Personen mit mehreren Teilzeitpensen. Die Kantonsregierung wies zudem darauf hin, dass nicht alle ihr Pensum freiwillig reduzieren würden.
Der Regierungsrat fragt sich zudem, ob ein Steuerabzug ein genügend starker Anreiz für eine Pensenerhöhung sei. Bei einem Working Poor gebe es kaum einen steuerlichen Effekt. Zudem gebe es bei Personen, die bereits Vollzeit arbeiteten, Mitnahmeeffekte.
Der Kantonsrat behandelt die Motion am 26. Februar.






