In zweiter Instanz wurde der Genfer Staatsrat Pierre Maudet des Vorwurfs der Vorteilsannahme wegen einer Luxus-Reise nach Abu Dhabi freigesprochen.
Pierre Maudet
Pierre Maudet auf dem Weg in Genfer Berufungsgericht. - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Pierre Maudet wurde vom Appellationsgericht in zweiter Instanz freigesprochen.
  • Das bestätigten die Anwälte des Genfer Ex-Staatsrats.
  • Ihm wurde wegen einer Luxus-Reise nach Abu Dhabi Vorteilsannahme vorgeworfen.

Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet ist in zweiter Instanz vom Vorwurf der Vorteilsannahme wegen einer Luxus-Reise nach Abu Dhabi freigesprochen worden. Die Anwälte Maudets bestätigten am Dienstag eine entsprechende Meldung der Zeitung «Tribune de Genève». Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, das Urteil in der Berufung beim Bundesgericht anzufechten.

Das erstinstanzliche Genfer Polizeigericht hatte den ehemaligen FDP-Politiker im Februar letzten Jahres wegen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Reise zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt. Diese Reise, deren Kosten auf 50'000 Franken geschätzt werden, wurde vollständig von der Königsfamilie von Abu Dhabi bezahlt und zwei Genfer Geschäftsleuten organisiert.

Das Polizeigericht urteilte, dass der Politiker sich zwar nicht direkt habe bestechen lassen, aber das Risiko in Kauf genommen habe, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden, indem er die Einladung für die Reise annahm.

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