Komitee wirbt für ein Nein zur Berner Mietinitiative
Die bürgerlichen und Mitte-Parteien sowie Verbände im Kanton Bern bekämpfen die linksgrüne Mietzinsinitiative.

Ein Komitee aus bürgerlichen und Mitteparteien sowie verschiedenen Verbänden bekämpft im Kanton Bern die Mietzinsinitiative aus linksgrünen Kreisen. Damit würde bloss «sinnlose Symbolpolitik» betrieben und kein neuer Wohnraum geschaffen.
Einzig der «Bürokratiedschungel» würde zusätzlich verdichtet, schreibt das Komitee in einer Mitteilung vom Dienstag. Mietende von Wohnungen und Geschäftsräumen könnten bereits heute beim Abschluss des Mietvertrages Auskunft über die vorherige Miete verlangen und den Anfangsmietzins als missbräuchlich anfechten, hält das Komitee fest.

«Als Mieterin wünsche ich mir wirksame Lösungen für den Wohnraummangel, aber Formulare schaffen keine bezahlbaren Wohnungen. Sie generieren lediglich mehr Aufwand», wird die neue Mitte-Grossrätin Milena Daphinoff in der Mitteilung zitiert.
«Was wir brauchen, sind einfachere Bauvorschriften, nicht noch mehr Bürokratie», doppelte GLP-Grossrätin Tamara Jost-Morandi nach. Ein Anliegen, das auch für die Berner Unternehmen zentral sei.
Mehr Bautätigkeit statt Bürokratie
Steigende Mietzinse und Wohnungsmangel seien ein «reales Problem», räumte SVP-Nationalrätin Katja Riem laut Mitteilung ein. Der Hauptgrund sei aber die zu knappe Wohnbautätigkeit bei ständig zunehmender Bevölkerung und stetig wachsender Bürokratie. Initiative täusche den Mieterinnen und Mietern vor, man habe mit einem Formular ein taugliches Rezept gegen die Wohnungsknappheit und gegen steigende Mietzinse. Das sei «absurd», so Riem.
Das Nein-Komitee besteht aus allen Berner Wirtschaftsverbänden, dem Berner Bauernverband, dem SVIT Kanton Bern sowie SVP, FDP, EDU, Die Mitte und einzelnen GLP-Vertretenden.
Die Stimmberechtigten entscheiden am 28. September im Kanton Bern über die «Initiative für faire und bezahlbare Mieten». Die Initianten fordern die Einführung der sogenannten Formularpflicht im Falle von Wohnungsmangel. Vermieter sollen beim Wechsel der Mieterschaft die vorherige Miete offenlegen. So könnten übertriebene Erhöhungen einfacher erkannt und angefochten werden.