Der Bündner Grossrat behandelt am 12. Februar 2024 die Antwort der Regierung auf die Anfrage Mazzetta betreffend Einführung eines «Klimachecks».
Windenergieanlage Haldenstein
Die Windenergieanlage von Calandawind.ch in Haldenstein. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Anfrage von Anita Mazzetta (Grüne) wirft die Idee eines Klimachecks auf.
  • Dieser könnte bei staatlichen Entscheidungen als neues Kriterium angewendet werden.
  • Die Regierung lehnt eine zwingende Anwendung ab, will aber das weitere Vorgehen prüfen.
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Am 18. Juni 2023 wurde das Klimaschutz-Gesetz angenommen. Hauptziel dieses nationalen Gesetzes ist, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral sein soll. Aus diesem Grund hat Grossrätin Anita Mazzetta (Grüne) eine Anfrage an die Regierung bezüglich «Einführung eines Klimachecks als Entscheidungskriterium» gestellt.

Ein solcher Klimacheck sollte nach Einschätzung der Antragsstellerin Entscheidungskriterium «bei Gesetzesvorlagen, staatlichen Investitionen und Förderungen» werden. Der Check könnte beispielsweise das Ausweisen der zu erwartenden CO2-Emissionen beinhalten. Im Kanton Basel-Stadt wurde kürzlich die Einführung einer ähnlichen «Klimawirkungsabschätzung» beschlossen.

Grosser Rat basel
Der Grosse Rat von Basel. (Archivbild) - nau.ch

Regierung lehnt zwingende Durchführung von Klimacheck ab

Die Regierung von Graubünden hat die Anfrage am 14. Dezember 2023 beantwortet. Generell teilt sie die Einschätzung nicht, dass ein Klimacheck zwingend in jedem Fall durchgeführt werden muss.

Befürworten Sie die Einführung eines Klimachecks?

Grundsätzlich ausschliessen will die Regierung einen Klimacheck aber nicht und kündet an, das weitere Vorgehen prüfen zu wollen. Sie betont dabei, es sei «ein über die Kantone hinweg möglichst harmonisiertes und mit dem Bund abgestimmtes Vorgehen anzustreben».

Die Anfrage von Anita Mazzetta wird am 12. Februar 2024 im Grossen Rat von Graubünden behandelt.

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