UNHCR fordert Ausweitung des Familiennachzugs auf Geschwister
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus hat sich das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) für eine Ausweitung der Regelung ausgesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Auch Kritik an bürokratischer Gestaltung der Familienzusammenführung .
«Es gibt in allen Kulturen kaum einen wichtigeren Wert als die Familie», erklärte der UNHCR-Repräsentant in Deutschland, Dominik Bartsch, am Mittwoch. «Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass minderjährige Flüchtlinge zwar ihre Eltern nachholen können, nicht aber ihre minderjährigen Geschwister.»
Bartsch forderte eine Erweiterung des Begriffes der Kernfamilie. «Kleine Geschwister gehören dazu. Keine Mutter und kein Vater würde das bestreiten, egal ob Deutsche oder Syrer», sagte er.
Die seit 1. August 2018 geltende Regelung sieht zum einen vor, dass Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland geholt werden können. Zum anderen können minderjährige Kinder, die ohne sorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland leben, ihre Eltern nachholen.
Während Flüchtlinge generell das Recht auf Familienzusammenführung mit ihren Eltern oder Kindern haben, gilt das für sogenannte subsidiär Geschützte - was viele Flüchtlinge aus Syrien betrifft - erst wieder seit einem Jahr im Rahmen eines monatlichen Kontingents von 1000 Plätzen. Die Möglichkeit zum Familiennachzug gilt aber bei beiden Gruppen nicht für die minderjährigen Geschwister.
Bartsch kritisierte zudem, dass der Familiennachzug sehr bürokratisch gestaltet worden sei. «Der Prozess der Erteilung der Visa ist leider sehr kompliziert, langwierig und stellt Bedingungen, die an den Realitäten oft vorbeigehen», sagte er. Der UNHCR-Vertreter forderte die Bundesregierung auf, das Gesetz zu novellieren.