Ungarns LGBTQ-Gesetz scheitert vor dem EuGH
Der Europäische Gerichtshof sieht im ungarischen LGBTQ-Gesetz Verstösse gegen zentrale EU-Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit.

Der Europäische Gerichtshof hat Ungarns umstrittenes LGBTQ-Gesetz am Dienstag in Luxemburg für rechtswidrig erklärt, wie «Deutschlandfunk» berichtet. Das Gericht stellte laut Berichten fest, dass die Regelung gegen die Grundrechtecharta und den EU-Vertrag verstosse.
Ausgangspunkt ist ein Gesetz von 2021, das Informationen über Homosexualität und Transpersonen für Minderjährige einschränkt. Die Regelung wird mit Jugendschutz begründet, verbietet aber auch Darstellungen queerer Themen in Medien und Werbung, berichtet «Zeit».

Der EuGH sieht darin eine Diskriminierung wegen Geschlechts und sexueller Orientierung, wie «Stern» unter Berufung auf das Urteil schreibt. Zudem verletze das Gesetz die Menschenwürde, weil es nicht-heterosexuelle und transgeschlechtliche Menschen stigmatisiere.
EuGH sieht im LGBTQ-Gesetz Verstösse gegen Grundrechte
Auch das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit wird laut EuGH durch das Gesetz verletzt. «Welt» berichtet, dass ausserdem der Zugang zu Inhalten für Unternehmen und Medien unzulässig eingeschränkt werde.
Das Verfahren wurde von der EU-Kommission eingeleitet, die Ungarn wegen des Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagte. Laut «Deutschlandfunk» begrüsste die EU das Urteil und forderte Budapest auf, die Entscheidung umzusetzen.
Die Auseinandersetzung dürfte über das konkrete Gesetz hinaus Folgen haben, da die EU seit Jahren weitere Verfahren gegen Ungarn führt. Diese betreffen unter anderem den Umgang mit LGBTIQ-Rechten sowie grundsätzliche rechtsstaatliche Konflikte mit der EU, schreibt «Spiegel».
















