Frankreich schafft «Sex-Pflicht» in der Ehe ab
Frankreich krempelt das Eherecht um: Kein Sex-Zwang mehr in der Ehe – Der Senat hat grünes Licht für eine umstrittene Reform gegeben.

Das Wichtigste in Kürze
- Frankreich schafft die «Ehepflicht» ab: Der Senat hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt.
- Neu bedeutet das für Frankreich: Die Eheschliessung verpflichtet nicht zum Sex.
- Der Europäische Gerichtshof verurteilte Frankreich wegen problematischem Scheidungsurteil.
Der französische Senat hat einen wichtigen Schritt zur Abschaffung der «Ehepflicht» gemacht. Die Abgeordneten verabschiedeten am Donnerstag einen Gesetzesentwurf mit überwältigender Mehrheit.
209 Senatoren stimmten dafür, nur zwei dagegen. Die konservativen Abgeordneten enthielten sich der Stimme.
Der neue Gesetzestext stellt klar: Eine Eheschliessung verpflichtet nicht zu sexuellen Beziehungen.
Die Gleichstellungsministerin Aurore Bergé betonte die Bedeutung dieser Regelung. «Die Ehe ist ein Versprechen von Teilhabe, Liebe und Respekt. Aber sie bedeutet niemals ein Zugangsrecht (zu sexuellen Beziehungen)», sagte sie laut der Nachrichtenagentur «AFP».
Endgültig beschlossen ist der Gesetzesentwurf jedoch noch nicht: Ein Vermittlungsausschuss muss noch eine finale Version erarbeiten.
Fehlender Sex kein Scheidungs-Verschulden mehr
Ein Vorschlag kommt vom Mitte-Rechts-Abgeordneten Paul Christophe: Bürgermeister sollen den Grundsatz bei Eheschliessungen vorlesen. Dies solle helfen, sexuelle Gewalt zu verhindern, so seine Begründung laut «AFP».
Auch bei Scheidungen soll künftig gelten: Keine Schuldzuweisung wegen verweigertem Sex. Denn in Frankreich gilt noch immer das Schuldprinzip bei Scheidungen, auch wenn es selten angewendet wird.

Auslöser war ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses kritisierte, dass eine Frau im letzten Jahr bei einer Scheidung benachteiligt wurde, weil sie Sex verweigert hatte. Eine «eheliche Pflicht» widerspreche sexueller Freiheit und dem Recht auf den eigenen Körper.
Diese Pflicht steht zwar nicht ausdrücklich im französischen Gesetz, wird aber von manchen Richtern angenommen.
Die rechtliche Entwicklung in Frankreich war langsam. Erst 1990 erkannte das höchste Berufungsgericht des Landes Vergewaltigung zwischen Ehegatten als Straftat an. Weitere 16 Jahre vergingen, bis diese Regelung 2006 ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde.
Die Schweiz war in dieser Entwicklung ebenfalls nicht Vorreiterin. Erst 1992 wurde hierzulande Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Zuvor galt sexuelle Gewalt zwischen Ehepartnern rechtlich nicht als Vergewaltigung, sondern höchstens als Nötigung.




















