Wie weiter im Streit um Kraftwerk-Beat? EuGH setzt Massstäbe

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Luxemburg,

Im mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Rechtsstreit der deutschen Elektro-Band Kraftwerk mit Musikproduzent Moses Pelham um einen Rhythmus-Loop gibt es die nächste höchstrichterliche Entscheidung.

Kraftwerk
Kraftwerk bei einem Auftritt in Bern im Dezember 2025. - keystone

Das Kopieren von Musiksequenzen, sogenanntes Sampling, kann laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als sogenanntes Pastiche ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zulässig sein. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg gaben Leitlinien zu dem Begriff vor. Ein abschliessendes Urteil im konkreten Fall steht noch aus.

Der Streit dreht sich um eine zwei Sekunden lange Tonfolge, die der Hip-Hop-Produzent Pelham aus dem Kraftwerk-Titel «Metall auf Metall» (1977) entnahm, leicht verlangsamte und so im Song «Nur mir» aus dem Jahr 1997 verwendete – ohne vorherige Zustimmung der Musikgruppe.

Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte den Produzenten. Weil die Verwendung von solchen Samples aus älteren Songs in der Musikindustrie eine verbreitete Praxis ist, hat der Streit Signalwirkung für die gesamte Branche.

Im Mittelpunkt des neuen EuGH-Urteils steht der Begriff des Pastiches. Pastiches gehören neben der Karikatur und der Parodie zu den Ausnahmen im Urheberrecht, die eine Vervielfältigung geschützter Werke ohne Zustimmung möglich machen.

Die Richterinnen und Richter des EuGH legten fest: Der Begriff erfasse Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Darüber hinaus müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen. Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung.

Ob es einen solchen Dialog auch im Fall des kopierten Kraftwerk-Beats gab, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) klären. Er hatte sich zuvor an das höchste europäische Gericht gewandt und gebeten, den Begriff und die dafür geltende Ausnahme genauer zu definieren. Bei seiner ausstehenden Entscheidung muss er die Leitlinien aus Luxemburg berücksichtigen.

Urheberrechtsexperte Till Kreutzer sieht sehr gute Chancen vor dem BGH für Pelham. «Der EuGH hat jetzt die Tür aufgemacht für Sampling als Pastiche», stellt er fest. Aber auch nicht alles, «was irgendwie ein Remix ist», könne darunter fallen. Es müsse erkennbar sein, dass es sich um eine Übernahme handele und diese Übernahme dazu diene, dass sich der Neuschaffende mit dem Altwerk auseinandersetze.

Der Prozessvertreter auf Seiten von Pelham, Andreas Walter, verbuchte die Entscheidung entsprechend als Gewinn. Der EuGH habe die Grenzen fürs Sampling weit gezogen. Zugleich sei klargestellt, dass «nicht irgendwelche AI-Anwendungen» alles kopieren und kombinieren könnten.

Laut Walters Kanzlei Schalast ist das Verfahren auch relevant für Internetnutzerinnen und -nutzer, die Inhalte wie Memes, GIFs oder kreative Remixe produzierten. «Eine enge Auslegung der Pastiche-Schranke hätte diese alltägliche digitale Kreativität mit dem Urheberrecht kollidieren lassen», hiess es in ihrer Mitteilung.

Der Vertreter der Gegenseite, Hermann Lindhorst, hält dagegen: «Es bleibt dabei, dass Sampling nur in engen Grenzen möglich ist. Und der BGH muss nun ausloten, ob Moses Pelham diese Grenzen eingehalten hat.» Im Grundsatz sei die Entscheidung ein Erfolg für Kraftwerk.

Der Rechtsstreit geht seit mehr als 20 Jahren durch alle Instanzen – und wird sie auch noch eine Weile beschäftigen. Der EuGH sprach 2019 ein erstes Urteil, in dem er enge Grenzen fürs Sampling setzte. Der BGH verwies die Sache im Anschluss an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Dieses unterschied zwischen drei zeitlichen Abschnitten: Zum einen vor 2002, als es nur nationale Urheberrechtsregeln gab – hier bekam Pelham endgültig Recht.

Seit 2002 gilt eine europäische Urheberrechtsrichtlinie, daher gab das Hamburger Gericht ab dem Zeitpunkt Kraftwerk Recht. Diese Entscheidung liegt derzeit allerdings erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. 2016 hatte es schon einmal zugunsten von Pelham entschieden. Ein neuer Verfahrenstermin steht noch nicht fest.

In der aktuellen EuGH-Entscheidung hatte sich der Gerichtshof nur mit dem dritten Zeitraum ab Juni 2021 beschäftigt, da ab diesem Zeitpunkt der Pastiche-Begriff durch EU-Recht im deutschen Recht eingeführt wurde.

Der Geschäftsführer Recht & Politik des Branchenverbands Bundesverband Musikindustrie (BVMI), René Houareau, verwies auf eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die seit 2021 bestehe. «Allerdings liegt es nun wiederum am Bundesgerichtshof, hierzu verlässliche Leitplanken zu entwickeln», so Houareau.

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