Mehrere Male hat die Schweiz ihre Sanktionen gegenüber Russland erweitert. Es folgt eine Übersicht.
Ukraine-Krieg
Ein Überblick der Sanktionen der Schweiz gegen Russland. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sanktionen gegenüber Russland wurden von der Schweiz mehrmals erweitert.
  • Der Bund hält sich zwar an die Sanktionen der EU, überprüft aber einzelne Massnahmen.

Die Schweiz hat ihre Sanktionen gegenüber Russland seit dem Angriff auf die Ukraine am 24. Februar mehrere Male erweitert. Grundsätzlich hält der Bundesrat sich an die Sanktionen der EU, prüft aber die einzelnen Massnahmen.

Am Tag des Angriffs von Russland auf die Ukraine, am 24. Februar, verzichtete der Bundesrat zwar auf Sanktionen, verschärfte aber die Regeln zur Umgehung von Sanktionen anderer Staaten gegenüber Russland. Der Bundesrat wolle die Türe für diplomatische Gespräche offenhalten, sagte Bundespräsident Ignazio Cassis damals.

Am 28. Februar entschied der Bundesrat dann, die bis dahin von der EU ausgesprochenen Sanktionen vollständig zu übernehmen. Cassis sprach von einem einmaligen Schritt, den der Bundesrat nicht leichtfertig habe treffen dürfen.

Wirtschaftssanktionen

Am 28. Februar sperrte die Schweiz Vermögen von Personen und Unternehmen auf der EU-Sanktionsliste. Finanzsanktionen gelten gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, gegen Premierminister Michail Mischustin und Aussenminister Sergej Lawrow. Fünf Oligarchen werden mit Einreiseverboten belegt.

Den Ausschluss Russlands aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk Swift trägt die Schweiz mit. Das seit 2014 bestehende Einfuhr-, Ausfuhr- und Investitionsverbot betreffend Krim und Sewastopol wurde erweitert auf Donezk und Luhansk. Der Schweizer Luftraum wurde für Flüge aus Russland und Luftfahrzeuge mit russischer Kennzeichnung gesperrt. Ausnahme sind Flüge zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken.

Der Bundesrat übernimmt alle Finanzsanktionen der EU gegenüber Russland und von der EU beschlossene zusätzliche Exportverbote. Güter, die für militärische und für zivile Zwecke eingesetzt werden können, dürfen nicht mehr nach Russland ausgeführt werden. Ist eine militärische Endverwendung geplant, sind auch Ausfuhren in die Ukraine untersagt.

Bundesrat übernimmt Sanktionen von EU

Exportverbote gelten zudem für Güter zur Ölraffination sowie für die Luft- und Raumfahrtindustrie. Verboten werden auch bestimmte Dienstleistungen, etwa Reparaturarbeiten und Inspektionen und Versicherungen. Ausfuhren für den Ölsektor, die noch erlaubt sind, werden bewilligungspflichtig.

Der Bundesrat setzt weitere Sanktionen der EU um. Untersagt werden die Ausfuhr von Gütern für den Energiesektor und damit verbundene Dienstleistungen. Ebenfalls verboten werden Beteiligungen und Bereitstellung von Darlehen oder sonstigen Finanzmitteln an Unternehmen, die im Energiesektor tätig sind.

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